Wegen Geldwäscheverdachts gegen "Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie" hat das Landgericht Berlin die Einziehung von zahlreichen Immobilien angeordnet.

Mehr Panorama-News

Das Landgericht Berlin hat die Einziehung von 58 Clanimmobilien angeordnet. Die entsprechenden Grundstücke liegen in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Brandenburger Landkreis Teltow-Fläming, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Hintergrund ist demnach ein inzwischen eingestelltes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Geldwäscheverdachts gegen "Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie".

Nach Gerichtsangaben wurden die Ermittlungen 2021 eingestellt, weil sich eine "rechtswidrige Vortat nicht mit einer für die Anklageerhebung ausreichenden Wahrscheinlichkeit eingrenzen ließ". Die Staatsanwaltschaft beantragte allerdings parallel die Einziehung in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren. Derartige Verfahren erlauben es, Vermögenswerte auch ohne Strafverfahren einzuziehen, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass sie aus einer Straftat stammen. Der nun erfolgten Einziehung unterliegen unter anderem auch Miet- und Pachtforderungen aus den Immobilien.

Strohfrauen, um rechtswidrige Herkunft des Gelds zu verschleiern

Das Berliner Landgericht traf im Zusammenhang mit den Geldwäscheermittlungen schon zuvor ähnliche Entscheidungen. Auch 2020, 2021 und 2024 ordnete es die Einziehung von insgesamt acht Immobilien an. Der "überwiegende Teil" der nun eingezogenen Objekte gehörte laut Gericht offiziell einer im Libanon lebenden 43-Jährigen. Andere waren im Besitz einer 41-Jährigen und zweier von ihr vertretener Unternehmen.

Aus Sicht der Kammer sind die Immobilien aber tatsächlich dem Ehemann der 41-Jährigen und dessen Bruder zuzurechnen. Die Frauen und die Unternehmen wurden demnach lediglich als Strohfrauen beziehungsweise -gesellschaften eingesetzt, um die rechtswidrige Herkunft des Gelds zu verschleiern. Die Überprüfung der Einkommens- und Vermögenssituation der handelnden Akteure ergab laut Gericht, dass diese über kein nennenswertes Vermögen verfügen und dass die 41-Jährige und ihr Ehemann teilweise staatliche Transferleistungen bezogen.

Zudem sind der Ehemann der 41-Jährigen sowie weitere Familienmitglieder wegen einer Vielzahl von Straftaten rechtskräftig verurteilt. Unter anderem handelt es sich bei den Straftaten um Betäubungsmitteldelikte mit teils erheblichen Handelserlösen.

Verwendete Gelder zwischen 1500 und 700.000 Euro

Eine mündliche Verhandlung fand laut Gericht nicht statt, weil die Verfahrensbeteiligen dies nicht beantragt hatten. Die Entscheidung erging demnach im Beschlussweg. Die 43-Jährige bestritt, dass die zum Kauf der Immobilien in den Jahren 2010 bis 2017 verwendeten Gelder zwischen 1500 und 700.000 Euro aus rechtswidrigen Quellen stammten.

Stattdessen stammten sie aus dem Arbeitseinkommen ihres Ehemanns sowie aus einem Immobilienvermögen im Libanon, gab sie an. Die 41-Jährige machte keine Angaben. Die Einziehung ist nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich. (afp/bearbeitet von nap)