Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des ehemaligen Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann nicht angenommen. "Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungs- und Substantiierungserfordernissen offensichtlich nicht genügt", teilte das Gericht am Freitag mit. Im Grunde sei die Beschwerde nicht ausreichend begründet worden, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur.
Feldmann versuchte mit der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme und die Verwerfung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof vorzugehen. Das Urteil gegen ihn baue auf Hörensagen auf, zudem seien alle von ihm beantragten Entlastungszeugen ausgegrenzt worden, erklärte er damals. Dies müsse überprüft werden. Das Urteil ist nun mit der Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts rechtskräftig.
Der ehemalige Oberbürgermeister war in einem Korruptionsprozess im Dezember 2022 vom Frankfurter Landgericht in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt (Awo). Der eine Fall betrifft die Anstellung von Feldmanns damaliger Partnerin in einer deutsch-türkischen Awo-Kita, wo diese "ohne sachlichen Grund" ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhielt. Im anderen Fall geht es um Feldmanns enge Beziehung zur Geschäftsführerin der Awo Wiesbaden, die für ihn unter anderem Wahlkampfspenden einwarb. Im Gegenzug sollte er sich dem Sozialverband "wohlwollend" gegenüber verhalten haben.
Auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess wurde Feldmann am 6. November 2022 mit einem Bürgerentscheid als Frankfurter Oberbürgermeister abgewählt. Im November 2023 hatte bereits der Bundesgerichtshof mitgeteilt, die Revision Feldmanns gegen das Urteil sei abgewiesen. © dpa
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