Der Bundesgerichtshof sieht bei Klagen der Umwelthilfe keinen Rechtsmissbrauch: Die Verbraucherschutz-Klagen gegen Firmen bewegten sich im rechtlichen Rahmen, stellte das Gericht in letzter Instanz fest.

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Kritiker schimpfen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gern einen "Abmahnverein" - aber schlägt die Organisation aus ihrem Status als Verbraucherschutzverband wirklich rechtsmissbräuchlich Profit? Darüber hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.

Nach Ansicht der Karlsruher Richter bewegt sich die DUH mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der BGH fest. (Az. I ZR 149/18)

Stuttgarter Autohaus scheitert mit Klage

Der Geschäftsführer mehrerer Autohäuser im Raum Stuttgart warf der Umwelthilfe vor, es bei ihren Klagen unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben.

Er hatte die Frage bis vor den BGH gebracht, nachdem auch seine Firma von der DUH abgemahnt worden war. Das Unternehmen hatte im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt über Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert.

Der Mann warf der Umwelthilfe außerdem vor, mit den Überschüssen aus ihren Klage- und Abmahnaktivitäten politische Kampagnen querzufinanzieren. Aber auch in diesem Punkt scheiterte die Klage.

Der Anwalt der DUH in den Vorinstanzen hatte die Angriffe nach der Verhandlung als politisch motiviert bezeichnet. Die Umwelthilfe gehe ihren satzungsgemäßen Aufgaben nach und arbeite gemäß den Vorgaben.

Deutsche Umwelthilfe ist umstritten

Die Deutsche Umwelthilfe ist auch deshalb umstritten, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Diese Prozesse vor den Verwaltungsgerichten führt sie in ihrer zentralen Rolle als Umweltschutzorganisation, nicht als Verbraucherschutzverband.

Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf sie außerdem Unternehmen abmahnen und verklagen, die gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen - genauso wie die Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund.

Nach eigenen Angaben mahnt die Umwelthilfe jede Woche etwa 30 Verstöße ab und führt rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. Daraus erzielte die DUH zuletzt gut ein Viertel ihrer Einnahmen, laut jüngstem Jahresbericht knapp 2,2 Millionen Euro 2017. (dpa/ank)

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