Nach einer Brandstiftung in Apolda mit vier Toten muss der Täter lebenslang ins Gefängnis.
Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Erfurt von September 2023 wurde nach Angaben von Dienstag durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil sei verworfen worden, teilte der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit. Seine Verurteilung sei damit rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Mann wegen Mordes in vier Fällen in Tateinheit mit Brandstiftung sowie wegen versuchten Mordes in 30 Fällen zu der hohen Strafe verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit sei eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Ablauf der Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren nur unter besonderen Umständen möglich, erklärte der Bundesgerichtshof.
Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann in einer Nacht im August 2022 in Apolda ein Feuer in einem Wohnhaus legte, in dem viele Menschen aus Bulgarien lebten. Der bei der Verurteilung 36 Jahre alte Bulgare hatte die Tat eingeräumt, allerdings bestritten, dass er jemanden töten wollte. Sein Anwalt hatte Revision beantragt - er hatte bereits in der Verhandlung plädiert, seinen Mandanten freizusprechen und ihn in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen.
Der Bundesgerichtshof erklärte, nach Feststellungen des Landgerichts fühlte sich der Angeklagte von drei bulgarischen Landsleuten um einen Betrag von 250 Euro betrogen. Aus Rache habe er das unter anderem von seinen Landsleuten bewohnte Mehrfamilienhaus in Apolda angezündet.
Bei dem Brand kamen vier Bewohner ums Leben, zahlreiche weitere Bewohner und Löschkräfte erlitten teils schwere Verletzungen. Der Sachschaden habe mehrere Millionen Euro betragen. © dpa
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