Der BGH hat ein Urteil gegen einen verurteilten Vergewaltiger und Mörder bestätigt. Neu aufgerollt wird hingegen ein weiterer Vergewaltigungsvorwurf gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den ursprünglichen Freispruch Widerspruch eingelegt.

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Mehr als drei Jahre nach der Vergewaltigung und Tötung einer 17-Jährigen in Ludwigshafen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag die Verurteilung des Täters wegen Mordes bestätigt. Über einen weiteren Vorwurf und die Strafe muss das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal aber neu verhandeln, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. (Az. 4 StR 32/23)

Das Landgericht hatte den Angeklagten vor knapp einem Jahr zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Es sah als erwiesen an, dass der damals 17-Jährige das Mädchen im März 2020 am Willersinnweiher in Ludwigshafen vergewaltigt und dabei gewürgt hatte. Dabei habe er zumindest billigend in Kauf genommen, dass sie sterben würde.

BGH weißt Revision zurück

Er wurde außerdem des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass er insgesamt dreimal mit zwei Mädchen Geschlechtsverkehr hatte, die damals noch jünger als 14 Jahre waren.

Vom Vorwurf einer weiteren Vergewaltigung sprach es ihn frei und lehnte es ab, die Sicherungsverwahrung vorzubehalten. Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft an den BGH und hatte nun Erfolg. Über den Vorwurf der weiteren Vergewaltigung, eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung und die Strafe muss neu verhandelt und entschieden werden.

Die Revision des Angeklagten wies der BGH dagegen überwiegend zurück. Er fand in dem Urteil aus Frankenthal keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. (afp/thp)

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