Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA sammelt in einer Datenbank mögliche Nebenwirkungen von Corona-Impfungen. Doch bei den gelisteten Daten handelt es sich lediglich um Verdachtsfälle. Auf einigen Internetseiten wird das nach Recherchen von CORRECTIV.Faktencheck falsch dargestellt.

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Ist die Zahl von Nebenwirkungen und Todesfällen seit der Einführung von Corona-Impfstoffen stark gestiegen? Im Internet wird das immer wieder behauptet (hier, hier oder hier). So rechnet zum Beispiel die Internetseite TKP vor: Bis 3. April seien 5.993 Todesfälle und 272.644 Nebenwirkungen gemeldet worden.

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Doch solche Behauptungen sind nach Recherchen von CORRECTIV.Faktencheck irreführend: Sie basieren auf Daten, die die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA veröffentlicht – und die zeigen Verdachtsfälle. Das steht auch auf der Internetseite der Datenbank. Weder bestätigte Nebenwirkungen noch Todesfälle gehen daraus hervor.

Ist eine Person nach einer Corona-Impfung beispielsweise an einem Herzstillstand verstorben, kann der Grund dafür eine Krankheit oder ein anderes Medikament sein. Eine Sprecherin der EMA erklärte per E-Mail: "Spontane Fallberichte von vermuteten ADRs [Anm. d. Red.: Nebenwirkungen] reichen selten aus, um zu beweisen, dass eine bestimmte vermutete Reaktion tatsächlich durch ein bestimmtes Arzneimittel verursacht wurde." Jeder der Fallberichte in der Datenbank müsse darum als "ein Teil eines Puzzles" gesehen und im Kontext weiterer Untersuchungen betrachtet werden.

Insgesamt führt die Datenbank für Corona-Impfungen sehr viele unterschiedliche potenzielle Nebenwirkungen auf. Laut einer Präsentation der EMA sind, abgesehen von Berührungsempfindlichkeit an der Einstichstelle, beispielsweise Kopfschmerzen, Müdigkeit, Fieber und Muskelschmerzen häufige gemeldete Nebenwirkungen (PDF, Seite 6).

In der Datenbank werden Verdachtsmeldungen aufgelistet, die kurz nach einer Impfung aufgetreten sind

Die Datenbank der EMA heißt EudraVigilance. Darin werden Verdachtsfallmeldungen über Nebenwirkungen im Europäischen Wirtschaftsraum zentral gesammelt. Sie enthält Meldungen von nationalen Arzneimittelbehörden (wie dem Paul-Ehrlich-Institut) und pharmazeutischen Unternehmen. Auch Hinweise von medizinischem Personal ("Angehörigen der Heilberufe") oder Patienten über "unerwünschte Ereignisse", die zeitlich nach einer Impfung aufgetreten sind, fließen in die Datenbank ein.

Als Ansprechpartner in Deutschland nennt die EMA das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm).

Über eine Online-Plattform dieser beiden Behörden kann jede Person Verdachtsfallmeldungen zu COVID-19-Impfstoffen einreichen. Diese Meldungen werden erfasst, bewertet und dann an die EMA weitergeleitet, erklärte uns Susanne Stöcker vom PEI. Hersteller von pharmazeutischen Produkten müssten mögliche Nebenwirkungen dagegen direkt an die EMA melden.

Auch Stöcker weist darauf hin, dass die Meldungen in der EMA-Datenbank lediglich Verdachtsfälle sind: "Der explosionsartige Anstieg von Meldungen in der EMA-Datenbank ist übrigens nicht erstaunlich – es laufen in allen Mitgliedstaaten die COVID-19-Impfkampagnen, bei denen in einer nie dagewesenen Größenordnung geimpft wird. Da ist es nur natürlich, dass auch besonders viele Verdachtsfallmeldungen eingehen. Aber das ist ja genau der Punkt: Es sind Verdachtsfallmeldungen, nicht bestätigte Nebenwirkungen."

So funktioniert die Datenbank der Europäischen Arzneimittel-Agentur

Wie hoch die Zahl der geführten Meldungen zu den COVID-19-Impfstoffen derzeit ist, kann jeder selbst überprüfen. Die Meldungen finden sich in der EMA-Datenbank unter "Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen bei Substanzen". Klickt man dort auf den Buchstaben C, gelangt man zu den vier COVID-19-Impfstoffen von Moderna (CX-024414), Biontech/Pfizer (Tozinameran), Astrazeneca (CHADOX1 NCOV-19) und Janssen (AD26.COV2.S).

Dort wird auf der ersten Registerkarte ("Number of Individual Cases") die Gesamtzahl der gemeldeten Verdachtsfälle angezeigt, also der vermuteten Nebenwirkungen.

Impf-Priorisierung könnte Ende Mai abgeschafft werden

Medienberichten zufolge könnte die Priorisierung von Corona-Impfung bundesweit Ende Mai fallen. Demnach erwartet der Bund derart hohe Liefermengen, dass davon ausgegangen wird, dass die Impfpriorisierung dann aufgegeben werden kann. © ProSiebenSat.1

Bis zum 13. April 2021 wurden aus allen Ländern 14.235 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen bei Moderna, 138.321 Verdachtsfälle bei Biontech/Pfizer und 163.852 Verdachtsfälle bei Astrazeneca gemeldet.

Eine Todesfall-Zahl steht gar nicht in der Datenbank

In den Beiträgen, die in den sozialen Netzwerken kursieren, ist oft auch von Todesfällen die Rede. Doch dazu finden sich gar keine Angaben in der Datenbank. Dafür muss man verstehen: Verstirbt eine Person, nachdem sie eine Impfung erhalten hat, können mehrere Todesursachen eingetragen werden.

Diese finden sich in der vorletzten Registerkarte ("Number of Individual Cases for a selected Reaction"). Angezeigt werden dort die "Einzelfälle für bestimmte Reaktionsgruppen". Die Reaktionsgruppen sind unterteilt – und reichen von Schwangerschaft über psychiatrische Störungen bis hin zu Herzschwächen.

Auf der linken Seite lässt sich eine dieser Reaktionsgruppe ("Reaction Group") auswählen, also zum Beispiel "Beschwerden des Blut- und Lymphsystems". Unten auf der Seite werden dann die dabei gemeldeten "tödlichen Ereignisse" ("fatal") unter "Outcome" angezeigt (zum Beispiel hier für den Impfstoff von Moderna).

Die Internetseite TKP hat diese tödlichen Verdachtsfälle für alle Gruppen von Nebenwirkungen zusammengezählt. So kommt die hohe Zahl der vermeintlichen Todesfälle zustande. Das ist aber irreführend, da einzelne Patienten mehrfach auftauchen können, wie ein Fallbeispiel zeigt (Download als PDF). Zudem ist nicht bestätigt, dass diese Todesfälle auf die Impfung zurückzuführen sind.

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