Gähnende Leere auf Deutschlands Straßen: Die Politik hat bundesweit drastische Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verhängt. Eine Ausgangssperre gibt es aber nicht. Was ist noch erlaubt und was verboten?

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Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Sonntag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verständigt. Diese gelten von nun an für mindestens zwei Wochen. Was ist noch erlaubt und was verboten? Fragen und Antworten.

Was gilt für die eigene Wohnung?

Generell sollen alle Kontakte zu anderen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Ausdrücklich genannt ist die Zwei-Kopf-Regel für drinnen in dem Beschluss von Bund und Ländern aber nicht.

Auch in den eigenen vier Wänden darf es keine Gruppen feiernder Menschen geben. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Was muss bundesweit geschlossen werden?

Restaurants und Cafés müssen schließen. Essen darf nur nach Hause geliefert oder es abgeholt werden, um zu Hause zu essen.

Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen geschlossen bleiben, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Was ist draußen noch erlaubt?

Joggingrunden, Toben mit den eigenen Kindern oder etwa Gassi-Gänge sind weiterhin erlaubt: also Sport und Bewegung an der frischen Luft - aber eben individuell.

"Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet", wird in dem Beschluss betont. Weiterhin gelte, wo immer es in der Öffentlichkeit möglich sei, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Nicht-Angehörigen einzuhalten.

Der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder bleibt erlaubt, ebenso Einkäufe, Arztbesuche, der Weg zu nötigen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere.

Wie hoch sind die Strafen?

Bis zu 25.000 Euro werden etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fällig. Bundesweite Vorgaben gibt es nicht.

"Von Strafhöhen oder Ordnungsgeldern ist nicht gesprochen worden", so Merkel. Aber: Es handele sich nicht um Empfehlungen, sondern Regeln - mit Folgen bei Nichteinhaltung.

Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich. (msc/dpa)

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