Sie werden oft als Kräutermischungen oder Lufterfrischer angeboten – trotzdem halten Experten sogenannte "Legal Highs" in ihrer Wirkung für ebenso gefährlich wie harte Drogen. Sie sind gesundheitlich problematisch und die Strafverfolgung von Dealern ist äußerst schwierig.
Was sind Legal Highs?
Legal Highs haben viele Namen: Herbal Highs, Research Chemicals, neue psychoaktive Substanzen oder auch Badesalz-Drogen. In allen Fällen sind damit Drogen gemeint, die als Kräutermischungen, Lufterfrischer, Reiniger oder eben Badesalze angeboten werden, um den Zweck der Produkte – den Konsum – zu verschleiern. Die Produkte werden meist im Internet oder in kleinen Geschäften angeboten, die auch Rauchzubehör verkaufen.
Ist der Verkauf legal?
Genau über diese Frage diskutieren die Experten. Das Problem: Die Grenzziehung ist in diesem Fall extrem schwierig. Grundsätzlich ist der private Besitz von Räuchermischungen, Badesalzen und Reinigern erlaubt, sofern die darin enthaltenen Substanzen beziehungsweise deren Mengen nicht unter die Regulationen des Betäubungsmittelgesetzes fallen.
Ob das der Fall ist, wissen aber meist nur die Hersteller selbst. Und die entwickeln beinahe monatlich neue Zusammensetzungen der Cannabinoide, so dass der Gesetzgeber mit der Listung der illegalen Substanzen gar nicht mehr hinterher kommt.
Warum sind Legal Highs gesundheitlich problematisch?
Gerade weil außer den Herstellern niemand so genau weiß, was eigentlich in den Legal Highs steckt, ist deren Wirkung extrem gefährlich. "Russisch Roulette auf Kosten der Verbraucher", nennt das Volker Auwärter, der als Toxikologe und Experte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) auftritt. Das Abhängigkeitspotenzial schätzte der Experte vor Gericht höher als das von Cannabis ein.
Bei einer Online-Befragung zum Thema Legal Highs des "Centre for Drug Research" der Goethe-Universität Frankfurt im Jahr 2011 berichteten Konsumenten über diverse Nebenwirkungen: Angstzustände, Kopfschmerzen, Übelkeit, Herzrasen, Kreislaufprobleme, Kreislaufversagen und Ohnmacht sowie über Vergiftungen, Wahnvorstellungen und Psychosen.
Deutschlandweit gab es bereits mehrere Fälle mit schweren beziehungsweise lebensgefährlichen Intoxikationen nach dem Konsum der Substanzen, die in einigen Fällen zum Tod führten.
Auch sind Fallberichte bekannt, laut denen es nach dem Konsum von synthetischen Cathinonen (Badesalz-Drogen) zu schwersten psychotischen Angst- und Verwirrungszuständen mit unmittelbarer Selbstgefährdung und Gefährdung der Umwelt sowie lebensbedrohlichen Organschäden gekommen ist.
Ist eine Strafverfolgung möglich?
Im Januar 2015 entschied der BGH, ab welcher Menge der Verkauf der Labor-Drogen aus der Gruppe der "Cannabinoide" künftig als Verbrechen gilt.
Für die synthetischen Cannabinoide JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes setzte der BGH eine Wirkstoffmenge von zwei Gramm fest, der Grenzwert für die Wirkstoffe JWH-073 und CP 47,497 ist dagegen erst bei sechs Gramm erreicht.
Bei Übertretung dieser Richtwerte hilft das Urteil bei einer Strafverfolgung. Die Schwierigkeit daran: Es kann keinen Einheitswert geben, weil die unterschiedlichen Substanzen verschieden starke Wirkungen haben. Der Ausweg, den Verkauf von Cannabinoiden deshalb generell als verbotenen Arzneimittelhandel zu bestrafen, scheiterte bereits vor einiger Zeit vor dem Europäischen Gerichtshof.
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