Der Umgang mit Daten Verstorbener auf Handys & Co. ist ein wichtiges Thema der Digitalisierung. Netzdienste setzen auch für die Frage, wie man sein digitales Erbe in den Griff bekommt, auf smarte und eigene Lösungen.
Bei Apple kann man unter Einstellungen, Passwort & Sicherheit sogenannte "Nachlasskontakte" im Handy hinzuzufügen. Sie sollen nach dem Tod auf bestimmte Daten im Apple-Account zugreifen dürfen. Das sind etwa Fotos, Nachrichten, Notizen, Dateien, geladene Apps und Geräte-Backups. Nicht erfasst sind gekaufte Inhalte wie Filme, Musik, Bücher oder Abonnements. Zahlungsdaten und Passwörter sind für den Nachlasskontakt auch tabu.
Apple-Nachlasskontakte einzusetzen ist leicht
Solche Kontakte bei Apple einzurichten, ist kinderleicht. Wer ein iPhone besitzt, kann beliebig viele Kontakte aus seiner Kontaktliste als Nachlasskontakte auswählen. Für diese kann er einen Zugriffsschlüssel erzeugen, den man digital speichern oder ausdrucken kann. Die ausgewählten Personen müssen mindestens 13 Jahre alt sein.
Genauso leicht kann man die Nachlasskontakte wieder aus der Liste entfernen. Verstirbt der Accountinhaber, kann jeder, der einen QR-Code als Zugriffsschlüssel des Nachlasskontakts und eine Sterbeurkunde vorweisen kann, auf die Daten zugreifen.
Liegen die Voraussetzungen vor, erhält der Nachlasskontakt eine spezielle Apple-ID für einen Zugriff. Er gilt für drei Jahre, dann wird der Account für immer gelöscht.
Was verlangt das Erbrecht?
Mit Erben nach Kategorien des Rechts hat das nichts zu tun. Der Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstes Zivilgericht, hat 2018 entschieden, dass man Facebook-Chats vererben kann. Die Erben der Nutzer treten uneingeschränkt in Nutzerverträge ein.
Sie können den Account weiter nutzen und auch die Kommunikation des Verstorbenen vor dem Tod einsehen, indem sie Zugriff auf dessen Facebook-Daten bekommen. Wer seinen digitalen Nachlass erbrechtlich wirksam regeln möchte, der muss zu Lebzeiten eine entsprechende Verfügung in sein Testament aufnehmen und so seinen "digitalen Nachlass" in sein Vermächtnis aufnehmen. Für ein Testament gelten besondere Formvorschriften, etwa handschriftliches Abfassen oder notarielle Beurkundung.
Rechtlich gibt es kein "Apple-Erbe"
Das Recht kennt kein gesondertes Erbe von Apple-Daten. Es ordnet alle Daten einer verstorbenen Person den Erben zu. Um wirksam über den "digitalen Nachlass" zu verfügen, sind die Anforderungen des Erbrechts an ein Vermächtnis einzuhalten. Die Einstellung im Smartphone erfüllt schon die Formvorgaben des Bürgerlichen Rechts nicht.
Die per Nutzungsbestimmungen ermöglichte "Nachlassverwaltung" steht nicht neben dem Erbrecht - und kann das Recht erst recht nicht ersetzen. Ein Testament geht ebenso vor wie die gesetzliche Erbfolge. Apple kann nicht einmal die Testierfähigkeit prüfen. Man kann auch Kontakte, die unter einem durch den Nutzer vergebenen Pseudonym im digitalen Adressbuch gespeichert sind, eintragen. Das Recht verlangt eine amtliche Identifikation.
Kollisionskurs mit dem Erbrecht
Nachlasskontakte nach Apple-Regeln einzuräumen, hat erbrechtlich keine Bedeutung. Praktisch gibt es Probleme: Da es viele Nachlasskontakte geben kann, kann jeder von ihnen den Zugang löschen. Die Zugriffserlaubnis ist spätestens dann uninteressant, wenn ein rechtlich anerkannter Erbe auf den digitalen Nachlass zugreifen will.
Lesen Sie auch:
- Tipps für Erben: Wann und wofür ein Erbschein notwendig ist
- Das kann bei App-Abstürzen helfen
- Lohnen sich Black Friday und Cyber Monday?
Aber auch schon vorher sind die Zugriffe von benannten Personen rechtlich nicht belastbar. Wer auf Grundlage des Apple-Hausrechts auf Daten eines Verstorbenen zugreifen will, der muss sich rechtlich gegenüber den Erben verantworten.
Dass Apple gekaufte Inhalte, etwa Filme, dem Erbe entziehen will, ergibt wirtschaftlich Sinn. Rechtlich stehen jedoch alle Daten dem rechtlich anerkannten Erben zu. Das gilt für gespeicherte Bilder ebenso wie für gekaufte Filme oder E-Books.
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.