Herber Rückschlag in Sachen Datenschutz für Google in Frankreich: Die Suchmaschine muss für die nächsten Monate einen Warnhinweis prominent auf seiner Startseite einbinden. Der Grund: Google hat gegen Vorgaben der EU-Regulierer verstoßen.
Wer derzeit die französische Startseite von Google aufruft, wird nicht nur vom obligatorischen Suchfeld begrüßt, sondern auch von einem Warnhinweis. In französischer Sprache ist dort zu lesen:
"Bekanntmachung: Die 'Restricted National Commission on Information and Freedom' hat Google zu einer Strafe von 150.000 Euro wegen des Verstoßes gegen das 'Freiheitsgesetz' verurteilt. Die Entscheidung kann unter der folgenden Adresse eingesehen werden: http://www.cnil.fr/linstitution/missions/sanctionner/Google/"
Die französische Regierung hat Google laut der Webseite "businessinsider.com" zur Darstellung des Hinweises gezwungen, da der Konzern gegen Vorgaben der Europäischen Union verstoßen hat.
Google hatte 2012 einen universellen Datenschutz bei all seinen Diensten eingeführt. Dies widerspricht allerdings europäischem Recht, denn jedes EU-Mitglied kann seine eigenen Datenschutzbestimmungen individuell festlegen. Frankreich zählt hier zu den Vorreitern.
Nach mehrfacher Aufforderung durch die Regulierer hatte es Google versäumt, bei seinen Datenschutzbestimmungen nachzubessern. Daraufhin erfolgte die Verurteilung. Google will gegen das Urteil in Berufung gehen. Bis zur endgültigen Entscheidung muss der Datenschutz-Hinweis allerdings weiter auf der Homepage eingebunden bleiben.
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.