- Krankenversicherungen sind elementar in der heutigen Gesundheitsversorgung und für Selbstständige ein wichtiger Bestandteil in Kostenkalkulation.
- In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle, die einen Wohnsitz in Deutschland haben.
- Selbstständige können zwischen diversen Möglichkeiten wählen.
Krankenversicherung und Selbstständigkeit – wie passt das zusammen?
Wie alle anderen auch müssen Selbstständige sich krankenversichern. Dabei gilt es zu beachten, dass es zwei unterschiedliche Modelle der Versicherung in Deutschland gibt.
1. Gesetzliche Krankenversicherung
Arbeitnehmer wie Selbstständige können in der gesetzlichen Krankenversicherung untergebracht sein. Während Arbeitnehmer pflichtversichert sind, gilt für Selbstständige die sogenannte freiwillige Pflichtversicherung. Ihr Einkommen dient als Grundlage für den zu entrichtenden Beitrag. Dabei liegt der Mindestbeitrag bei 191 rund 212 Euro, da die gesetzlichen Kassen von einem Mindesteinkommen von um 1097 1096,67 Euro ausgehen. Wer weniger Einkommen hat, muss dennoch die 212 Euro entrichten, da für niedrigere Monatseinkommen keine Sonderregelung gibt.
Je mehr das Einkommen ansteigt, umso höher fällt der Beitrag an die Krankenkasse aus. 14 % des Einkommens inklusive des individuellen Zusatzbeitrages je Kasse stellen den vollwertigen Beitrag zur Krankenversicherung dar. Abgesichert sind hier inklusive des individuellen Zusatzbeitrages:
- Medikamentenzuzahlungen
- Kosten für die Vorsorge
- Übernahme von Behandlungskosten der regulären Versorgung
Wer zusätzlich ein Krankentagegeld bei Ausfall durch Erkrankung vereinbaren möchte, muss weitere 0,6 Prozent% des Einkommens abtreten. Zusätzlich entstehen Kosten für die Pflegeversicherung und Kinderlose müssen mit einem Aufpreis zur Pflegeversicherung rechnen.
Für den Abschluss einer freiwilligen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kommen Selbstständige nicht umhin, nachzuweisen, welches Einkommen sie beziehen. Wer diesen Schritt auslässt, fällt direkt unter den Höchstbetrag, der gleichzeitig als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet wird.
Alle Einkünfte über 58.050 Euro jährlich ergeben einen maximalen monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung ohne Krankentagegeld von 735,30770 Euro zuzüglich 147,54165 Euro für die Pflegeversicherung. Diese Kosten wären ebenso fällig, wenn Selbstständige die Einkommensauskunft verweigern.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist zwar gerade bei Selbstständigen meist teurer, dennoch ergeben sich aus der Mitgliedschaft einige Vorteile:
- Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei mitversichert werden
- Wechsel zwischen den gesetzlichen Anbietern problemlos möglich
- feste monatliche Beiträge
2. Private Krankenversicherung
Wer eine private Krankenversicherung wählt, kann schon vom ersten Tag an von mehreren Vorteilen profitieren, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht zu leisten vermag.
Zu ihnen zählen:
- Chefarztbehandlung je nach Abschluss
- Anspruch auf Einzelzimmer je nach Abschluss
- individuell an das eigene Bedürfnis anpassbare Leistungen
- schnelle Terminvergabe bei Fachärzten
- jährliche Prämienerstattung
Zusätzlich zeichnet sich die private Krankenversicherung durch einen festen Beitragssatz aus, der monatlich zu entrichten ist, unabhängig vom monatlichen Einkommen.
Klingt im ersten Moment vorteilhafter, hat aber auch einige Nachteile, die besonders für Selbstständige mit einem kleinen Einkommen problematisch werden könnten. Bei Beiträgen für eine Grundversorgung ohne Krankentagegeld und anderen Vorzügen im mittleren dreistelligen Bereich können viele selbstständige Geringverdiener eine private Krankenvollversicherung nicht in Anspruch nehmen.
Weiterhin ist die Versicherung von Kindern nicht kostenfrei und der Wechsel zu einem anderen Anbieter gestaltet sich aufwendiger. Zudem sollten Privatversicherte bedenken, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem 55. Lebensjahr nicht mehr möglich ist und auch ein Bruttoeinkommen über 64,350 Euro jährlich einen Wechsel ausschließt..
Kann mich die private Krankenversicherung ablehnen?
Kurz gesagt: Ja. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Wie bei einem Kredit kann bei der privaten Krankenversicherung die Bonität eine Rolle spielen. Sofern im Zuge der SCHUFA-Auskunft Zweifel aufkommen, dass der Antragssteller die monatlichen Beiträge entrichten kann, steht die Ablehnung zur Debatte. Nach Vereinbarung eines Risikoaufschlags geben viele private Anbieter dem Antrag statt.
Wer sich bereits in Behandlung befindet oder bei Antragstellung bestimmte Vorerkrankungen hat, die nachweislich zu hohen Kosten führen können, ist die Ablehnung ebenfalls denkbar. Entweder werden bei Vorerkrankungen Regelungen getroffen, die einen Leistungsausschluss in Bezug auf diese Erkrankungen enthalten, oder es folgt die Ablehnung. Psychische Erkrankungen oder zahnmedizinische Problematiken können ebenso eine Hürde darstellen.
Wann darf mich eine private Krankenversicherung nicht ablehnen?
Wer keine Krankenversicherung hat und nicht gesetzlich versichert wird, hat einen Anspruch auf eine private Krankenversicherung. Auch bei einer bestehenden Privatversicherung und der Absicht zum Wechsel darf der Anbieter nicht von vornherein den Antrag verneinen.
Wie finde ich den richtigen Anbieter für eine private Krankenversicherung?
Die Suche nach der privaten Krankenversicherung sollte Zeit in Anspruch nehmen, damit die Anbieter sorgfältig verglichen und das beste Angebot für die eigenen Bedürfnisse gefunden werden kann. Wer sich unsicher ist, kann die Vermittlung von Anbietern wie CLARK nutzen. Auf dieser Plattform erhalten Anwender nicht nur wertvolle Informationen und Vergleiche, sondern können sich auch beraten und bei einem Versicherungswechsel unterstützen lassen. Wertvoll ist diese Dienstleistung überdies bei der Suche nach einer passenden gesetzlichen Krankenversicherung.
Vielseitig zeigt sich beispielsweise die Allianz in der privaten Krankenversicherung. Neben unterschiedlichen Paketen, die eine Grundabsicherung bis hin zum Premiumpaket vorsehen, können Interessenten optional Krankentagegeld, Heilpraktiker-Kosten und Selbstbeteiligung nach den eigenen Ansprüchen regulieren. Damit auch Rentner von den Vorteilen der Krankenversicherung profitieren können, bietet die Allianz eine Beitragsentlastung an, die es ihren Mitgliedern gestattet, die Kosten bei geringerem Einkommen im Alter stemmen zu können.
Gerade bei niedrigen Einnahmen, die auch in den kommenden Monaten wahrscheinlich nicht stark wachsen werden, kann die gesetzliche Krankenversicherung der beste Weg sein, für eine Grundabsicherung zu sorgen. Im Rahmen der Selbstständigkeit fallen nicht nur Kosten für die Krankenversicherung an, sondern auch Gebühren für den Steuerberater, eventuell das Firmenkonto und Versicherungen, die je nach Berufsfeld entsprechend hoch ausfallen können. In Summe ein Berg an Ausgaben, der zu den Lebenshaltungskosten addiert werden muss.
Wie verfahre ich steuerlich mit den Ausgaben für die Krankenversicherung?
Wer sich nicht in Anstellung befindet und seine Beiträge zur Krankenversicherung selbst trägt, kann diese in der Einkommensteuererklärung unter dem Posten „Sonderausgaben“ deklarieren. Allerdings gilt eine Beschränkung: Beiträge zum Basisschutz sind versteuerbar, alle Sonderleistungen, die aus einer privaten Krankenversicherung individualisiert entstehen können, nicht.
Hintergrund: Die Gleichbehandlung aller Versicherten im Sozialsystem. Damit Anwender die Beiträge unterscheiden können, erhalten sie jährlich einen Bescheid des Anbieters, der die Kosten effizient aufschlüsselt, um diese auf Wunsch bei der Steuererklärung anzugeben.
Brauche ich eine Zusatzversicherung?
Zusatzversicherungen sind immer wertvoll. Gerade wer bei einer Krankenversicherung nur über den Basisschutz verfügt, sollte sich langfristig zusätzlich absichern. Wichtige Themen sind dabei:
- Zahnzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherungen
- Krankenzusatzversicherungen
Wohl am nötigsten erscheint die Zahnzusatzversicherung. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Grundversorgung gewährleistet wird, können privat Versicherte höhere Leistungen in Anspruch nehmen. Dennoch ist die volle Kostenübernahme in vielen Fällen nicht inkludiert. Zahnersatz, Implantate oder Kronen liegen dann schwer auf dem Geldbeutel.
Die ARAG stellt für diesen Fall eine umfangreiche Zahnzusatzversicherung zur Verfügung, die nach den eigenen Bedürfnissen angepasst werden kann. Selbst in der niedrigsten Kategorie erstattet die Versicherung anteilig Kosten für die Zahnreinigung und den Zahnersatz. Wer den hochwertigen Schutz genießen möchte, sollte immer über ein gepflegtes Bonusheft verfügen. In der höchsten Preisklasse werden fast alle Kosten vollständig gedeckt. Selbst kosmetische Dienstleistungen wie das Bleaching sind inbegriffen. Freuen können sich Eltern minderjähriger Kinder, da die Versicherung eine Unterstützung bei kieferorthopädischen Angelegenheiten einschließt. Insgesamt steht es Interessierten frei aus vier unterschiedlichen Tarifpaketen zu wählen.
Bei der Barmenia profitieren Kunden von drei Versicherungsmöglichkeiten. Nicht nur, dass die Versicherung am ersten Tag greift, sondern der Interessent entscheidet auch selbst, ob eine Kostenübernahme in Höhe von 80, 90 oder 100 Prozent% stattfinden soll. Neben attraktiven Vorsorgeangeboten werden auch Eltern berücksichtigt, die mit Kindern den Kieferorthopäden aufsuchen müssen. Das Plus: tägliche Kündbarkeit des Vertrages.
Wer seinen Eigenanteil bei Zahnarztbehandlungen reduzieren möchte oder gar nichts zahlen will, informiert sich bei der ERGO nach der passenden Versicherung. Sofern eine Behandlung schon im Gang ist und der Beginn weniger als sechs Monate zurückliegt, kann die Versicherung nachträglich greifen. Der Vorteil des Abschlusses: Auf Gesundheitsfragen wird verzichtet. Wer ausschließlich auf der Suche nach einer Versicherung für Kinder und deren kieferorthopädischer Behandlung ist, schließt eine Einzelversicherung ab.
Über den Umfang und die Art der zusätzlichen Versicherung sollte jeder Interessent selbst entscheiden. Gerade bei privaten Krankenversicherungen bietet es sich an, den Leistungskatalog auf Zusatzangebote zu überprüfen. Mitunter erspart dies den Abschluss eines weiteren Vertrages.
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