Selbst den gewissenhaftesten Fahrern passiert mal ein Autounfall. Das stellt sich die Frage, ob man die Versicherung einschalten oder den Schaden selbst begleichen sollte. Nicht immer ist es die beste Wahl, die Versicherung für den Schaden aufkommen zu lassen. Bei erfolgter Inanspruchnahme kann ein Rückkauf sinnvoll sein.

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Bereits ein Moment der Unachtsamkeit kann ausreichen - und man ist in einen Unfall verwickelt. Auch die besten Autofahrer sind vor kleineren Unfällen nicht gefeit, irgendwann trifft es meist jeden. Nach dem Unfall lassen viele Autofahrer voreilig ihre Versicherungen einspringen - und zahlen am Ende drauf. Nicht immer sollte man die Versicherung einschalten, sondern sich stattdessen fragen, ob man mit einer Direktzahlung nach einem Autounfall nicht vielleicht günstiger davonkommt.

Wann ist eine Direktabwicklung sinnvoll?

Ungeachtet der Umstände im Einzelfall, das heißt der Schadenfreiheitsklasse und sonstigen vertraglichen Details, kann es für den Autofahrer besser sein, den Schaden selbst zu begleichen, anstatt seine Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die Begründung hierfür ist einfach: Der Versicherer wird von der Haftpflichtversicherung nach dem Schaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und wird über Jahre hinweg einen erhöhten Versicherungsbetrag zahlen müssen.

Das Magazin "Finanztest" hat ausgerechnet, bis zu welch einem Schaden eine Direktbegleichung lohnenswert erscheint. Ausgangspunkt war ein Autofahrer, der im Jahr 1.000 Euro für seine Versicherung zahlt. Nach einem Unfall würde sich dieser Betrag wegen der erfolgten Rückstufung um knapp 650 Euro erhöhen. Wäre der Autounfall nicht geschehen, hätte die Versicherung den Autofahrer im nächsten Jahr mit einem zusätzlichen Rabatt in Höhe von fast 200 Euro belohnt. Ein weiteres Jahr ohne Unfall würde dem Fahrer einen Rabatt von fast 300 Euro bringen.

Versicherung einschalten: Grenze liegt bei circa 2.500 Euro

Erst nach weit über 20 Jahren bekäme der Autofahrer den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie vor dem Unfall. Bis dahin zahlt er bei kleineren Schäden also immer drauf - bis zu einer Schadenssumme von etwa 2.500 Euro. Aus diesem Grund sollten Schäden, die unter diesem Betrag liegen, soweit möglich selbst beglichen werden, um am Ende günstiger wegzukommen. Sie sollten sich deshalb immer zweimal überlegen, ob sie die Versicherung einschalten.

Wer sich nach einem Autounfall dazu entschlossen hat, die Versicherung einzuschalten und angesichts dieser Informationen mit seiner Entscheidung hadert, für den besteht unter Umständen die Möglichkeit, den beglichenen Schaden im Nachhinein "zurückzukaufen". Die Versicherer sind bei kleinen Schäden sogar in der gesetzlichen Pflicht, dem Versicherten eine Mitteilung zu machen. Von da an bleiben diesem sechs Monate, den Schaden zurückzukaufen und selbst zu übernehmen. Dadurch erhält der Autofahrer seinen ursprünglichen Schadenfreiheitsrabatt wieder zurück.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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