Wer zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, muss seit kurzem mit höheren Bußgeldern rechnen. Zudem drohen Punkte in Flensburg - man wird sie zwar wieder los, die Fristen hängen aber von mehreren Faktoren ab.

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Viel zu schnell gefahren, mit dem Handy am Steuer erwischt worden oder über eine rote Ampel gerauscht? Für solche Vergehen im Straßenverkehr müssen Sie nicht nur mit Bußgeldern rechnen, die seit dem 28. April teilweise höher ausfallen, sondern auch mit Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.

Innerorts drohen diese Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen:

  • bis 10 km/h: 30 Euro Bußgeld
  • 11 bis 15 km/h: 50 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 70 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 80 Euro, ein Punkt in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
  • 26 bis 30 km/h: 100 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot
  • 31 bis 40 km/h: 160 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 41 bis 50 km/h: 200 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: 280 Euro, zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 480 Euro: zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 680 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

Außerorts droht bei zu schnellem Fahren:

  • bis 10 km/h: 20 Euro Bußgeld
  • 11 bis 15 km/h: 40 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 60 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 70 Euro, ein Punkt
  • 26 bis 30 km/h: 80 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot
  • 31 bis 40 km/h: 120 Euro, ein Punkt, ein Monat Fahrverbot
  • 41 bis 50 km/h: 160 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: 240 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 440 Euro: zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot
  • über 70 km/h: 600 Euro, zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot

Punkte bleiben bis zu zehn Jahre

Bei insgesamt acht Punkten ist Schluss, und die Fahrerlaubnis wird eingezogen, erklärt der ADAC. Doch die Punkte bleiben nicht ewig auf dem Konto. Je nach Art der Eintragung werden sie automatisch nach gewissen Fristen getilgt. Welche Fristen gelten aber für Einträge? Nicht nur die Anzahl der Punkte allein entscheidet, wie lange sie bestehen bleiben. Relevant ist auch, in welchen Zusammenhang sie vergeben worden sind:

  • Nach zweieinhalb Jahren verschwindet der Eintrag für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt
  • Wurde ein Fahrverbot dazu verhängt, dauert es fünf Jahre
  • Für Straftaten mit zwei Punkten gilt ebenfalls die Frist von fünf Jahren
  • Zehn Jahre lang hortet seine Punkte, wer wegen Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug Punkte ansammelte

Kann ich Punkte aktiv abbauen?

Während dieser Prozess automatisch verläuft, können Autofahrer auch aktiv Punkte abbauen. Doch das geht nur eingeschränkt, bremst der ADAC voreilige Hoffnungen von Punktesündern. So kann jemand mit einem Stand von einem bis fünf Punkten durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen. Rund 400 Euro kostet so eine Schulung laut ADAC.

Sie werde von Fahrschulen, TÜV oder Dekra angeboten. Doch diese Seminarteilnahme ist nur einmal in fünf Jahren möglich. Und ein Punkteabbau durch eine Teilnahme ist nicht zu erreichen, wenn sechs oder mehr Punkte auf dem Konto sind.

Woher weiß ich, wie viele Punkte ich schon habe?

Seinen Punktestand kann man kostenlos direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen: durch Antrag vor Ort, schriftlich per Post oder online. (Hier geht's zum Formular) Beachten Sie: Private unabhängige Dienstleister bieten den Dienst ebenfalls an. Allerdings verlangen diese dafür meist einen Unkostenbeitrag. Telefonisch sei eine Abfrage nicht möglich, so der ADAC. Dazu ist der Nachweis der Identität erforderlich.

Das kann durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder durch Kopien von Personalausweis oder Pass erfolgen. Wer einen Personalausweis mit Online-Funktion nutzt, kann den Antrag auch online stellen.

Übrigens nicht erst bei acht Punkten drohen Konsequenzen: Wer schon vier Punkte auf dem Konto hat, wird schriftlich ermahnt, bei sechs Punkten folgt eine Verwarnung. Beides ist mit je 17,90 Euro plus Zustellgebühren kostenpflichtig, so der Autoclub. (af)

Verwendete Quellen:

  • dpa
  • Bußgeldkatalog.org

  © dpa

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