Verkehrssünder müssen mit höheren Bußgeldern und Strafen rechnen. Wer etwa innerorts mit 21 km/h zu viel erwischt wird, verliert für einen Monat seinen Führerschein. Am 28. April 2020 treten die StVO-Änderungen in Kraft. Erfahren Sie hier, wo Autofahrer besonders aufpassen müssen.
Für Autofahrer gelten ab Dienstag (28.4.) strengere Regeln - Raser und andere Verkehrssünder müssen sich dabei auf teils deutlich steigende Bußgelder einstellen. Denn dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft.
"Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte Verkehrsminister
Ziel der Novelle war unter anderem, dass Fahrradfahrer sicherer und komfortabler durch die Städte kommen. Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektroantrieb.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
Geschwindigkeitsüberschreitungen: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg
Schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher kann es einen Monat Fahrverbot geben - innerorts bei 21 Kilometern pro Stunde mehr als erlaubt. Zusätzlich drohen dabei künftig 80 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg.
Außerorts geht es bei 26 km/h zu viel los. Das Verwarnungsgeld für leichte Verstöße gegen das Tempolimit von bis zu 10 km/h in Ortsgrenzen wird von 10 auf 30 Euro verdreifacht.
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Höhere Bußgelder bei Parkverstößen
Für das Parken auf Geh- und Radwegen können je nach Schwere des Falls bis zu 100 Euro fällig werden. Das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radler wird verboten. Es kann dann, ebenso wie Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen, sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden, wenn andere behindert oder gefährdet werden oder man länger als eine Stunde parkt.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz oder einem Parkplatz für E-Autos steht, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen; das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen kostet statt 15 dann 35 Euro. Ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird in Zukunft statt mit bis zu 15 mit bis zu 25 Euro geahndet.
Rettungsgasse: Strafe wird verschärft
Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen schon seit Ende 2017 mit 200 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Jetzt wird diese Strafe verschärft, indem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann. Das war bislang erst möglich, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung Dritter beziehungsweise zu einer Sachbeschädigung kam. Hier geht es Sündern richtig an den Kragen: Sie zahlen 240, 280 oder 320 Euro. Dazu kommen ein Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg.
Vorteile für Radfahrer
Viel teurer wird es auch, auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen zu fahren. Die Buße steigt von 25 auf bis zu 100 Euro.
Transporter oder Lkw über 3,5 Tonnen dürfen innerorts beim Rechtsabbiegen nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße bedeuten 70 Euro Bußgeld und einen Punkt.
Fahrradfahrer dürfen jetzt ausdrücklich nebeneinander fahren, sofern sie den Verkehr nicht behindern.
Autofahrer müssen beim Überholen zu anderen Verkehrsteilnehmern einen Mindestabstand von innerorts 1,50 Meter sowie außerorts 2 Meter einhalten.
Autoposing
Wer innerorts unnütz hin- und herfährt und so für unnötige Lärm- und Abgasbelästigung sorgt, muss ebenfalls mit höheren Strafen rechnen: Künftig können hier bis zu 100 Euro statt 20 Euro fällig werden. (kad/dpa) © dpa
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