Im Urlaub sind Autounfälle besonders unangenehm, zumal in fremdsprachigen Ländern. Mit der richtigen Form von Unfall- und Schadensmeldung und etwas Vorbereitung läuft die Abwicklung aber in geordneten Bahnen.
Im letzten Jahr waren deutsche Autofahrer im Ausland in genau 35.266 gemeldete Unfälle verwickelt. So unerfreulich ein solcher Vorfall sein mag, völlig unwahrscheinlich ist er nicht. Im Ernstfall zahlt es sich aus, vorbereitet zu sein und die passenden Unterlagen parat zu haben.
Unfallbeschreibung mit einheitlichem Formular
Sollte es zu einem Autounfall mit Sachschaden kommen, ist die beste Grundlage für die Unfallmeldung der „Europäische Unfallbericht“. Unter dieser Bezeichnung ist das Formular leicht im Internet zu finden. In diesen Bericht werden die Namen der Unfallbeteiligten, die sichtbaren Schäden und eine Kurzbeschreibung des Unfallhergangs eingetragen.
Den Unfallbericht können Autofahrer herunterladen oder in gedruckter Form bei ihrer Versicherung bestellen. Letzteres hat den Vorteil, dass das Formular auf Durchschlagpapier gedruckt ist. So müssen die Unfallbeteiligten es nur einmal ausfüllen, und jeder erhält eines der beiden Exemplare.
Außerdem haben die gedruckten Formulare oft eine mehrsprachige Ausfüllanleitung, die Autofahrer einem fremdsprachigen Unfallgegner vorlegen können.
Der Zentralruf nennt deutschen Ansprechpartner für Regulierung
Nun gilt es, den richtigen Adressaten für den Unfallbericht zu ermitteln. Zuständig für die Regulierung des eigenen Schadens ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Für diese Anfrage ist der „Zentralruf der Autoversicherer“ in Hamburg zuständig. Dieser benennt für die Versicherung des Unfallgegners einen Ansprechpartner in Deutschland. Der Service gilt für alle EU-Länder, die Schweiz sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Vorteilhaft kann außerdem die grüne Versicherungskarte im Handschuhfach sein. Zwar ist sie in der EU nicht mehr Pflicht. Aber sie leistet immer noch gute Dienste als Versicherungsnachweis.
Vorbereitung zahlt sich in Unfallsituation aus
Der Unfallgegner kann an der grünen Karte ablesen, dass und wo der Autofahrer versichert ist, und welche Stelle in seinem Land für Haftungsansprüche zuständig ist. Diese Informationen tragen womöglich dazu bei, eine schwierige Situation zu entspannen.
Pflicht ist das Mitführen der Versicherungskarte in folgenden Ländern: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Autofahrer können sie bei ihren Versicherungen anfordern.
Bei Personenschäden immer die Polizei rufen
Die Abwicklung des Unfalls selbst ist im europäischen Ausland nicht viel anders als in Deutschland. Auch dort sollten Autofahrer zunächst die Warnweste anziehen und dann die Unfallstelle mit der Warnblinkanlage und dem Warndreieck sichern. Anschließend gilt es, etwaige Beweise festzuhalten. Wenn Zeugen anwesend sind, können sie die nach ihren Adressen oder Kontaktdaten fragen. Sind Bremsspuren zu sehen? Dann Kamera oder Smartphone zücken und Aufnahmen anfertigen.
Die Polizei sollten Sie auf jeden Fall verständigen, wenn es Verletzte gibt, der Sachschaden vermutlich hoch ist oder eine Fahrerflucht vorliegt. Außerdem ist die Polizei zu benachrichtigen, wenn Sie in einem Miet- oder Leasingfahrzeug unterwegs sind. Denn dann wird ein Unfallprotokoll als Nachweis der Schadensursache erforderlich. Kleine Blechschäden können Sie mit dem Einverständnis des Unfallgegners selbst regeln. In manchen Ländern wie Frankreich ist die Polizei auch nicht dazu verpflichtet, Bagatellschäden aufzunehmen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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