Seit knapp eineinhalb Jahren sind E-Scooter zugelassen. Schon ab 14 Jahren darf man sie nutzen, einen Führerschein braucht man nicht. Eine Untersuchung förderte jetzt entsprechend große Wissenslücken bei Fahrern zutage.

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Sehr viele E-Scooter-Nutzer in Deutschland kennen laut einer aktuellen Studie die geltenden Promillegrenzen nicht. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).

Die Antworten lauteten wie folgt: "Für Fahrten mit dem E-Scooter gelten die folgenden Promillegrenzen:

  • "Wie für Fahrradfahrende" sagten 20 Prozent
  • "Spezifische Promillegrenze für E-Scooter" sagten 3 Prozent
  • "Keine festgelegten Promillegrenzen" sagten ebenfalls 3 Prozent
  • "Weiß nicht" sagten 25 Prozent
  • "Wie für andere Kraftfahrzeuge" sagten 49 Prozent - richtige Antwort

Nur knapp die Hälfte lag damit richtig: Tatsächlich gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid.

Dies heißt in aller Regel:

  • 500 Euro Strafe
  • ein Monat Fahrverbot
  • zwei Punkte in Flensburg

Eine Straftat liegt laut ADAC vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fahre. Wichtig auch zu wissen: Für Nutzer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille.

E-Scooter auf Gehwegen erlaubt?

Auch wenn es darum geht, wo E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt sind, zeigten sich in der Befragung Wissenslücken. Auf die Aussage "Es dürfen Gehwege innerorts mit einem E-Scooter befahren werden" antworteten die Befragten so:

  • "Ja, generell erlaubt" sagten 18 Prozent
  • "Ja, aber nur wenn ausdrücklich durch ein Zusatzschild genehmigt" sagten 27 Prozent
  • "Weiß nicht" sagten 10 Prozent
  • "Nein, generell nicht erlaubt" sagten 45 Prozent - richtige Antwort

Damit lag wieder nur knapp die Hälfte der Befragten richtig. Nach ADAC-Angaben ist das Fahren mit einem E-Tretroller auf dem Gehweg mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belegt.

Der ADAC erinnert auch an weitere Regeln für den E-Scooter:

  • E-Scooter-Fahrer brauchen zwingend eine Haftpflichtversicherung.
  • Nur maximal eine Person darf auf dem E-Scooter fahren.
  • Erlaubt ist die Nutzung auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen - nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
  • Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Eine Helmpflicht besteht nicht - der Schutz wird aber empfohlen.
  • Geparkte E-Scooter dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern.

Erste Statistik zu Unfällen

Im Sommer dieses Jahres lagen zum ersten Mal seit der Zulassung der neuen E-Scooter gesicherte Unfallzahlen vor:

  • Von Januar bis März 2020 registrierte die Polizei insgesamt 251 Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden.
  • Laut Statistischem Bundesamt ist ein E-Scooter-Fahrer in dieser Zeit gestorben.
  • 39 wurden bei Unfällen mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen schwer und 182 leicht verletzt.

Im gleichen Zeitraum gab es 12.700 Fahrradunfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. 52 Fahrradfahrer kamen dabei ums Leben, 2.052 wurden schwer und 10.431 leicht verletzt.

Viele Bürger würden E-Scooter am liebsten verbannen

E-Scooter sind seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland zugelassen. Die Polizei erfasst Unfälle mit diesen Fahrzeugen gesondert, allerdings erst seit dem 1. Januar 2020. Die Gefährte dürfen zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Einen Führerschein braucht man nicht.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte zum Start der E-Scooter für eine "echte zusätzliche Alternative zum Auto" etwa für die "letzte Meile" von zu Hause zur Bahnstation oder vom Bus zum Büro geworben.

Inzwischen würde allerdings knapp jeder zweite Bürger E-Scooter am liebsten wieder aus dem Straßenverkehr verbannen. In einer repräsentativen Umfrage vom Mai im Auftrag des TÜV Rheinland sprachen sich 47,4 Prozent dafür aus, dass den Elektrorollern die Straßenverkehrszulassung entzogen werden sollte. (af)

Verwendete Quellen:

  • ADAC: Für die aktuelle Untersuchung im Auftrag des DVR wurden vom 11. bis 24. August 1.003 Menschen ab 14 Jahren befragt, die seit der Einführung der E-Scooter diese mindestens einmal genutzt hatten
  • dpa
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