- Autos müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
- Wann es bei Ihnen mal wieder Zeit wird, können Sie am hinteren Kennzeichen ablesen.
- Ist die Plakette gelb, sollten Sie schleunigst einen Termin vereinbaren, sonst drohen Bußgelder und Extrakosten.
Wann muss das Auto zur nächsten Hauptuntersuchung (HU)? Das lässt sich ganz einfach am hinteren Kennzeichen ablesen, so der Tüv Thüringen.
Die farbige Plakette zeigt auf der 12-Uhr-Position den fälligen Monat an. Das fällige Jahr findet sich in der Mitte, von einem Kreis umrandet: etwa "23" für 2023. Doch auch die Farben geben Rückschluss auf das Fälligkeitsjahr.
Sie rotieren im Sechs-Jahres-Turnus. Die HU-Plaketten gibt es in Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange. So mussten 2021 alle Autos mit gelber Plakette zur HU. Im Laufe dieses Jahres sind die Braunen fällig. Wer 2022 die HU besteht, bekommt eine grüne Plakette (2024).
Vergangenes Jahr wurden rosa Plaketten (Fälligkeit: 2023) vergeben. Erstmals zugelassene Neuwagen bekommen 2022 eine orangene Plakette (2025) - sie müssen erst nach drei Jahren zur ersten HU.
Zwei Monate Verzug zieht ergänzende Untersuchung nach sich
Wer jetzt also noch eine gelbe Plakette am Auto hat, sollte schleunigst einen HU-Termin machen. Mussten Sie etwa spätestens im vergangenen Dezember zur Prüfung, haben Sie den Stichtag bereits um weit mehr als zwei Monate überzogen.
Bei einem Verzug von mehr als zwei Monaten muss man nicht nur mit einem Bußgeld von mindestens 15 Euro rechnen - das Auto wird auch umfangreicher geprüft.
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Diese ergänzende Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 20 Prozent des HU-Prüfentgelts verbunden, so der Tüv Thüringen.
Abwarten macht es nur noch teurer
Wer den ursprünglichen Termin um mehr als vier Monate überzieht, kann mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Und wer die Fälligkeit um mehr als acht Monate reißt, bekommt nicht nur 60 Euro, sondern noch einen Punkt in Flensburg aufgebrummt.
Zwar wird die HU seit 2012 nicht mehr zurückdatiert. Heißt: Wer sie zum Beispiel einen Monat überzieht, bekommt ab Prüftermin die vollen 24 Monate. Doch schon ab dem ersten Tag der Überziehung könne durch Ordnungsämter oder Polizei eine Frist zur Vorstellung verhängt werden. Das verursacht dem Halter "zusätzliche und unnötige Laufereien", so der Tüv Thüringen. (ff/dpa)
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