In den vergangenen 60 Jahren hat sich der Pkw-Bestand in Deutschland mehr als verzehnfacht, allein in den vergangenen 15 Jahren hat er von 41,2 auf 48,8 Millionen und somit um 7,6 Millionen oder 18,5 Prozent zugenommen. Andererseits benutzen die Einwohner Berlins Autos beispielsweise laut Berechnungen für nur noch 25 Prozent der täglichen Wege und 40 Prozent der Verkehrsleistungen. Aber Berechnungen zufolge beanspruchen Autos in der Hauptstadt rund 80 Prozent der Verkehrsfläche.

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Angesichts der geringen Nutzungsdauer von Pkw pro Tag rückt die zum Abstellen der Fahrzeuge benötigte Fläche naturgemäß immer mehr in den Vordergrund. Ein Pkw belegt 10 bis 15 Quadratmeter. Baute man darauf Wohnraum, könnte man den aktuell in Berlin je nach Lage wohl für 300 bis 450 Euro vermieten – pro Monat. Man braucht keine großen Mathematikkenntnisse, um zu erkennen, dass ein Anwohnerparkausweis in Freiburg beispielsweise für 360 Euro Jahresgebühr im Vergleich dazu günstig ist.

In Asien brauchen Autobesitzer einen Stellplatz

Anderswo sind Autobesitzer längst auf Marktpreise zurückgeworfen: In asiatischen Städten wie Tokio oder Singapur müssen die nämlichen einen Stellplatz vorweisen. Und der kostet dort gerne mal mehr als 300 Euro – pro Monat.

Was wir längst verdrängt haben: Das hätte in Deutschland auch so kommen können. Denn offiziell war das Parken auf öffentlichen Straßen bis 1966 verboten. Erst dann sprach das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte "Bremer Laternenparker-Urteil" (Aktenzeichen: BVerwG IV C 2.65). Es erlaubte das Parken von Autos auf öffentlichen Flächen.

Parken auf der Straße? War ursprünglich verboten

Professor Andreas Knie, Leiter der Forschungsgruppe "Digitale Mobilität und gesellschaftliche Differenzierung" zitiert aus der Urteilsbegründung: "In einer stürmischen Entwicklung seit Anfang der Fünfzigerjahre ist das Automobil in der Bundesrepublik bei einem am 1. Juli 1963 erreichten Stand der Motorisierung von acht Einwohnern je Pkw und weiterer, sprunghafter Zunahme ‚zu einem Gebrauchsgegenstand aller Bevölkerungskreise geworden‘. Diese Entwicklung hat der Staat nicht nur geduldet, sondern gefördert. Schon im Vorspruch der Reichsstraßenverkehrsordnung von 1934 heißt es: ‚Die Förderung des Kraftfahrzeugs ist das Ziel, dem auch diese Ordnung dienen soll.‘ (…) "

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Parken in der Stadt? Grundsätzlich erlaubt, aber zunehmend teuer

Egal, wie man zum Parken in der Stadt steht: Die Förderung von Kraftfahrzeugen scheint 2024 vor allem in der Stadt nicht mehr nötig – kein Wunder: Diese Zielsetzung ist immerhin 90 Jahre alt – und erreicht. Genau deswegen ist Parken in der Stadt inzwischen ein Problem. Nicht nur für die Autofahrer, die einen Parkplatz suchen und allein damit die "Nutzungs"-Zeit ihres Pkw nach oben schrauben, sondern für alle Stadtbewohner.  © auto motor und sport

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