Die Fahrerlaubnis in Deutschland zu erwerben, kostet meist viel Geld. Wer aus diesem Grund seinen Führerschein im Ausland machen möchte, muss allerdings mit Einschränkungen rechnen. Denn 2011 setzte der Europäische Gerichtshof dem sogenannten Führerschein-Tourismus ein Ende.

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Insbesondere wer in den deutschen Grenzgebieten wohnte, überlegte häufig nicht lange, wo er seine Fahrausbildung absolviert. In Polen oder Tschechien ließen sich beispielsweise etwa die Hälfte der Kosten sparen. Doch nicht nur für Fahranfänger, auch für Punktesünder stellte der früher beliebte Führerschein-Tourismus eine kostengünstige Alternative zur Fahrtauglichkeitsprüfung ("Idiotentest") in Deutschland dar. Wer aufgrund von Drogendelikten oder zu häufigen Temposünden zur MPU musste, konnte stattdessen einen neuen Führerschein im Ausland machen.

Aus für den Führerschein-Tourismus

Bereits seit 2009 werden Führerscheine, die im Ausland gemacht wurden, obwohl der Fahrer hierzulande noch eine MPU-Auflage zu erfüllen hat, nicht mehr anerkannt. Werden Sie mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland angehalten, obwohl Sie noch eine MPU zu absolvieren haben, dann wird der Führerschein sofort eingezogen und ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet.

2011 sprach der Europäische Gerichtshof zudem ein Urteil im Falle eines regulär in Tschechien erworbenen Führerscheins. Das Dokument der Klägerin wurde in Deutschland nicht akzeptiert und der EuGH gab den Behörden recht mit der Begründung: "Es ist möglich, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht über die zum Führen eines Kraftfahrzeugs erforderlichen Kenntnisse und die dazu erforderliche Eignung verfügt und damit eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellt". Gleichzeitig erklärte das Gericht aber auch, dass die EU-Staaten Führerscheine gegenseitig anerkennen sollten.

So können Sie legal einen Führerschein im Ausland machen

Natürlich spricht nichts dagegen, dass Sie Ihren Führerschein im Ausland machen, wenn Sie dort für eine Zeit wohnen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird dieser später auch in Deutschland anerkannt. Dazu zählt zum Beispiel, dass Sie die Führerscheinprüfung in einem EU-Mitgliedsstaat abgelegt haben und dort auch mindestens ein halbes Jahr lang gewohnt haben. Mit dieser Auflage soll der Führerschein-Tourismus unterbunden werden.

Wenn Sie Ihren Führerschein im Ausland machen wollen, benötigen Sie dafür einen angemeldeten Wohnsitz in dem entsprechenden Land. Es gibt zwar einige Agenturen, die Ihnen eine Scheinadresse einrichten, um diese Auflage zu umgehen. Von solch unseriösen Angeboten sollten Sie jedoch Abstand nehmen. Einen Auslandsführerschein sollten Sie wirklich nur in Betracht ziehen, wenn Sie länger als ein halbes Jahr im Ausland wohnen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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