Der alte Papierführerschein hat schon lange ausgedient und muss umgetauscht werden. Der Umtausch ist in Deutschland nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Für die Jahrgänge von 1965 bis 1970 gilt die Frist bis 19. Januar 2024.
Rund 42 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Der Grund: Die Fahrlizenzen sollen einheitlich sein – und damit auch sicherer vor Fälschungen.
Welche Jahrgänge müssen bis Januar 2024 ihren Führerschein tauschen?
Künftig sollen alle Autofahrer in der Europäischen Union einen einheitlichen Kartenführerschein besitzen. Die alten Papierführerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden, haben ausgedient. Damit alle Anträge zeitnah bearbeitet werden können, sind die Tauschfristen nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2024 gegen einen neuen Kartenführerschein tauschen.
Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen Papierführerschein im Geldbeutel mit sich trägt, hat bis zum 19. Januar 2025 Zeit, diesen umzutauschen. Vor 1953 geborene Menschen müssen ihre Fahrerlaubnis hingegen erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Auch Kartenführerscheine vom Umtausch betroffen
Aber auch Autofahrer und -fahrerinnen mit einem Kartenführerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen über kurz oder lang umtauschen. Doch sie haben noch etwas Zeit.
Die Fristen sind hierbei nicht nach den Geburtsjahrgängen der Inhaber und Inhaberinnen gestaffelt, sondern nach Ausstellungsjahr. Als Erstes müssen die Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, getauscht werden – bis zum 19. Januar 2026.
Wo und wie können Führerscheine umgetauscht werden?
Wer seinen Führerschein umtauschen will, kann dies bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde tun. Zum Teil ist es auch in Bürgerämtern möglich. Dabei sind neben dem alten Führerschein der Personalausweis, Pass oder ein anderes Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitzubringen.
Es handelt sich dabei um einen reinen verwaltungstechnischen Prozess. Eine ärztliche Untersuchung, die Wiederholung der Fahrprüfung oder andere Prüfungen sind damit nicht verbunden.
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Frist für Führerscheinumtausch: Was passiert, wenn man den Termin versäumt?
Wer ohne ein gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Kontrollen ist mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro zu rechnen. Anders aber als beim Fahren ohne Fahrerlaubnis begeht man keine Straftat, so der ADAC.
Im Ausland könnte es ebenfalls Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Dokument erwischt wird. Auch die Verwarnung könnte zum Teil teurer ausfallen.
Wer also die Frist versäumt hat, macht besser schnell einen Termin. Wer erst später dran ist und den Umtausch nicht verpassen will, kann den Führerschein auch schon vorzeitig umtauschen.
Verwendete Quellen
© 1&1 Mail & Media/spot on news
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