Berlin/München - Immer war klar: Die Förderung der E-Autos sollte nur so lange dauern, wie Geld im Topf ist - voraussichtlich bis Ende 2024. Doch ein genaues Datum war bislang nicht bekannt.
Klar war allerdings: Bereits ab 2024 sollten neue, geringere Förderprämien gelten. Wer deshalb nun noch schnell bis Jahresende einen Antrag stellen wollte, dürfte vom plötzlichen Förderstopp mit Ablauf des 17. Dezembers überrascht worden sein.
Seit Montag (18. Dezember) können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Das teilte das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium mit.
Bereits zugesagte Beträge werden ausgezahlt
Die gute Nachricht vorweg: "Wenn Sie die Förderzusage bereits haben, dann sollten Sie die maximal 4500 Euro auch bekommen", sagt ADAC-Sprecherin Katrin van Randenborgh. Bei Anträgen, die noch vor diesem kurzfristig gesetzten Ablauf eingingen, verweist der ADAC auf Aussagen des Bafa. Danach würden alle Anträge noch berücksichtigt werden in der Reihenfolge ihres Eingangs.
"Das ist eine etwas kryptische Formulierung", sagt van Randenborgh. Weil gleichzeitig eine solche Förderung immer unter dem Vorbehalt stattfinde, dass der Fördertopf noch voll ist.
Rudert die Regierung noch mal zurück?
Was ist mit allen, die nun nach der Frist den Antrag stellen wollen? "Die sind nach jetzigem Stand raus", sagt die Sprecherin. Und zwar egal, ob ein Auto bereits gekauft und zugelassen wurde und nur eben noch der Antrag hätte gestellt werden müssen.
Etwas bewegen könne sich da nur noch über politischen oder über öffentlichen Druck. "Die Kritik ist auch innerhalb der Ampelkoalition ja jetzt sehr, sehr laut, so dass sich die Bundesregierung da vielleicht noch mal korrigiert", sagt van Randenborgh.
Das Auto wurde gekauft - kann ich noch zurücktreten?
Was aber, wenn man nun ohne den Förderbetrag vom Kauf des E-Autos zurücktreten will? "Das geht nur in Einzelfällen", sagt van Randenborgh. Dann etwa, wenn der Umweltbonus als Geschäftsgrundlage des Kaufvertrags zu werten ist, die nun wegfällt. Ansonsten ist bei einem Rücktritt in der Regel ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises fällig.
"Wenn Ihnen der Händler zugesagt hat, dass Sie die Förderung in jedem Fall noch mitnehmen können, egal ob schriftlich oder mündlich, dann sollten Sie sich darauf berufen", sagt Hermann-Josef Tenhagen. Und wenn es sich um ein Auto aus einem ganz frischen Online-Kauf handelt, könnte das 14-tägige Rücktrittsrecht aus dem Fernabsatzgesetz greifen, sagt der Chefredakteur des Ratgeberportals "Finanztip".
Der ADAC und Hermann-Josef Tenhagen rechnen damit, dass so einige Hersteller den staatlichen Teil des Umweltbonus in Teilen oder ganz als zusätzlichen freiwilligen Rabatt gewähren dürften. "Gerade in Hinsicht auf die Konkurrenz aus China", sagt Tenhagen. Das haben laut Medienberichten bereits auch erste Hersteller angekündigt.
"Aber es gibt keine rechtliche Handhabe zu sagen: Jetzt ist mir der staatliche Anteil gestrichen worden, jetzt legen Sie da mal was drauf. Das ist ausschließlich Goodwill des Herstellers", sagt ADAC-Sprecherin van Randenborgh. "Wir gehen aber davon aus, dass jetzt ein bisschen mehr Preiswettbewerb in den Markt kommt vor dem Hintergrund, dass die Fahrzeuge einfach noch so teuer sind, dass sie am Ende des Tages nur schwer verkäuflich sind."
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