Autobauer haben sich Altautorecycling jahrelang rechtswidrig abgesprochen. Den Nachteil hatten Autoverwerter und Verbraucher. Jetzt verhängt die EU Millionen-Strafen.
Die EU-Kommission wirft 16 Autobauern und dem Europäischen Automobil-Herstellerverband (ACEA) vor, zwischen Mai 2002 und September 2017 wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen zu haben, wonach Recycling-Unternehmen nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen bezahlt werden sollten. Die Autobauer hätten zudem ihre individuellen Vereinbarungen mit Autodemontagebetrieben untereinander ausgetauscht und ihr Verhalten koordiniert.
Die Autohersteller hätten sich auch abgesprochen, keine freiwilligen Angaben dazu zu machen, welche Teile der Autos recycelbar seien und wie hoch der Anteil recycelter Materialien an einem Fahrzeug sei. Damit sollte vermieden werden, dass Autokäufer diese Informationen in ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen. So sollte Druck auf die Unternehmen verringert werden, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen.
Mercedes macht Kartell öffentlich
Da Mercedes die Absprachen gegenüber Brüssel offengelegt hat, entgeht der Autobauer aus Stuttgart als Kronzeuge einem Bußgeld. Der VW-Konzern muss mit rund 128 Millionen Euro das höchste Bußgeld zahlen, wie die Kommission mitteilte. BMW muss im Zuge der Entscheidung rund 25 Millionen Euro Strafe zahlen, Stellantis rund 75 Millionen Euro und Renault rund 81 Millionen Euro. Ebenfalls mit Bußgeldern belegt werden die Autobauer Mitsubishi, Ford, Honda, Hyundai, Jaguar, Mazda, Opel, General Motors, Suzuki, Toyota und Volvo. Die Strafen belaufen sich auf insgesamt 458 Millionen Euro. Der Autobauerverband ACEA organisierte nach Einschätzung der Kommission das Kartell und muss deshalb ebenfalls eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro zahlen. Inwieweit die Konzerne die Strafe der EU-Kommission akzeptieren oder ob sie dagegen vorgehen, war zunächst unklar.

Innerhalb der EU ist es gesetzlich geregelt, dass Inhaber eines nicht mehr fahrtüchtigen Autos dieses kostenfrei bei einem Demontagebetrieb abgeben können. Sollten Kosten anfallen, muss der Autohersteller diese übernehmen. © auto motor und sport