Der deutsche Staat muss gegenüber Autoeigentümern keinen Schadensersatz im Zuge des Abgasskandals leisten. Dies haben das Landgericht Flensburg und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entschieden.

Mehr zum Thema Mobilität

Wie das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (KBA) mitteilt, hatte ein Autoeigentümer die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das KBA als Typgenehmigungsbehörde, verklagt. Der Kläger warf dem KBA vor, Fahrzeughersteller nicht ausreichend überwacht und die Typgenehmigung seines Fahrzeugs fehlerhaft erteilt zu haben.

Kläger stützt sich auf EuGH- und BGH-Urteile

Im Kern berief er sich auf eine vermeintliche Verletzung der Aufsichtspflichten des KBA im Zusammenhang mit dem Abgasskandal und bemängelte das Nichteinschreiten gegen das sogenannte Thermofenster, eine umstrittene Abgastechnik.

Der Kläger stützte seine Klage unter anderem auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2023. Diese hatten festgestellt, dass Schadensersatzansprüche gegen Fahrzeughersteller bei Verwendung eines Thermofensters unter bestimmten Umständen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind. Aus diesen Urteilen leitete der Kläger eine mögliche Schadensersatzpflicht des Staates ab.

Sowohl das Landgericht Flensburg als auch das OLG Schleswig wiesen die Klage ab. Die Gerichte sahen keine Grundlage für einen staatshaftungsrechtlichen Anspruch. Das Typgenehmigungsrecht diene nicht dem Schutz individueller Vermögensinteressen von Fahrzeugkäufern, etwa vor dem Abschluss unerwünschter Verträge. Zudem sei die Gefahr einer Stilllegung oder Betriebsuntersagung des Fahrzeugs unbegründet, da sowohl der Fahrzeugerwerb als auch die Bekanntgabe von Softwaremanipulationen inzwischen mehr als acht Jahre zurücklägen.

Viele Vorteile mit ams+
Erhalten Sie werbereduzierten Zugang zu allen Inhalten von auto-motor-und-sport.de inkl. der digitalen Zeitschrift als E-Paper. Monatlich kündbar.

Auch die herangezogene Rechtsprechung des EuGH und des BGH ändere daran nichts, wie die Gerichte betonten. Der 11. Senat des OLG Schleswig erklärte dem Kläger, dass die Berufung offensichtlich aussichtslos sei. Daraufhin nahm der Kläger seine Berufung zurück.  © auto motor und sport

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.