Fußgängerüberweg ist seine amtliche Bezeichnung. Doch im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich Zebrastreifen durchgesetzt. Vor 50 Jahren wurde der Vorrang für Fußgänger am Zebrastreifen eingeführt. Aber welche Regeln gelten eigentlich noch an dieser Querungshilfe?
Über die Abbey Road in London führt der wohl berühmteste Zebrastreifen der Welt.
Ein Punkt und 80 Euro Bußgeld
Seit dem 1. Juni 1964 haben Fußgänger am Zebrastreifen Vorrang. Das bedeutet für Autofahrer, sie müssen Personen oder Rollstuhlfahrer, die am Straßenrand stehen und den Zebrastreifen erkennbar nutzen wollen, passieren lassen und dafür gegebenenfalls auch anhalten. Nimmt der Autofahrer dem Fußgänger die Vorfahrt, fährt er zu schnell an den Zebrastreifen heran oder überholt er dort ein anderes Auto, drohen ihm ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro.
Straßenbahnen müssen nicht halten
Entgegen weitverbreiteter Meinung gibt es für Fußgänger keine Pflicht, einen Zebrastreifen zu nutzen. Sie können die Straße auch an anderen Stellen überqueren. Allerdings ist das an einem Fußgängerüberweg sicherer. Vorsicht ist bei Zebrastreifen geboten, die über Straßenbahnschienen führen. In diesem Fall haben die Fußgänger keinen Vorrang vor dem Schienenverkehr.
Halten und Parken verboten
Das Halten auf Fußgängerüberwegen ist für Autos verboten. Auch fünf Meter vor einer solchen Querungshilfe ist Halten nicht erlaubt. Dafür kann ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden, wird jemand dabei behindert, sogar 15 Euro. Auch im zähfließenden Verkehr oder im Stau müssen Autofahrer Zebrastreifen freihalten. Parken auf oder vor Zebrastreifen kostet 20, mit Behinderung sogar 30 Euro.
Radfahrer dürfen über den Zebrastreifen fahren
Radfahrer genießen an Zebrastreifen keine Sonderrechte. Es ist ihnen aber auch nicht verboten, die Fußgängerüberwege zu nutzen – selbst wenn sie dabei auf dem Rad sitzen bleiben. Allerdings müssen sie legal dort herangefahren sein, also einen Radweg dafür genutzt haben. Bleibt ein Radfahrer während des Überquerens per Zebrastreifen im Sattel, hat er allerdings kein Recht auf Vorrang gegenüber Autofahrern. Schiebt er dagegen sein Fahrrad, gilt er als Fußgänger und genießt dessen Rechte. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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