Bald wird in Millionen Autos das eCall-Notrufsystem nicht mehr funktionieren. Fallen diese Autos dann bei der Hauptuntersuchung durch?

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Das eCall-System ist ein automatisches Notrufsystem, das in Europa seit dem 31. März 2018 für alle neu zugelassenen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verpflichtend ist. Entwickelt, um bei schweren Unfällen automatisch Rettungskräfte zu alarmieren, nutzt eCall Mobilfunknetze zur Datenübertragung. Auch ältere Fahrzeuge verfügen teilweise über eCall, allerdings oft in Varianten, die über das 2G- oder 3G-Netz kommunizieren. Da immer mehr Mobilfunkanbieter ältere Netze abschalten, stellt sich für Autobesitzer die Frage: Funktioniert mein eCall-System noch? Und gibt es Probleme bei der Hauptuntersuchung?

Warum wird das 2G-Netz abgeschaltet?

Mobilfunkanbieter modernisieren ihre Netze, um Kapazitäten für leistungsfähigere Technologien wie 4G und 5G zu schaffen. 3G wurde in Deutschland bereits 2021 abgeschaltet, nun folgt schrittweise das 2G-Netz. Die Telekom hat beispielsweise bereits verkündet, das 2G-Netz bis Sommer 2028 stillzulegen.

Die Netzbetreiber begründen diesen Schritt mit der veralteten Technik und dem hohen Energieverbrauch der älteren Standards. Da viele eCall-Systeme der ersten Generation auf 2G basieren, könnte dies schwerwiegende Folgen haben.

Was passiert mit eCall in betroffenen Fahrzeugen?

Autos mit einem eCall-Modul, das ausschließlich über 2G funktioniert, werden nach der Abschaltung des jeweiligen Netzes keine Verbindung mehr zu Notrufleitstellen aufbauen können. Das bedeutet: Im Falle eines Unfalls würde der automatische Notruf nicht mehr abgesetzt. Allerdings bleiben andere Sicherheitsfunktionen des Fahrzeugs unberührt, etwa Airbags oder Assistenzsysteme.

Wird eCall bei der Hauptuntersuchung geprüft?

Grundsätzlich ist das eCall-System in der Hauptuntersuchung (HU) kein Pflichtbestandteil der Prüfung, da es nicht zu den sicherheitsrelevanten Baugruppen eines Fahrzeugs gehört. Der Ausfall des Systems führt also nicht automatisch dazu, dass ein Fahrzeug die HU nicht besteht. Allerdings könnte sich dies ändern, falls gesetzliche Vorgaben in Zukunft angepasst werden.

Welche Lösungen gibt es?

Fahrzeughalter sollten prüfen, ob ihr Auto betroffen ist. Hersteller oder Werkstätten können Auskunft darüber geben, welcher Mobilfunk-Standard im jeweiligen Modell verbaut ist und ob eine Umrüstung möglich ist. Bei einigen Modellen könnte ein Austausch des Kommunikationsmoduls auf 4G oder 5G möglich sein, wenn auch vermutlich zu hohen Kosten.

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Für den überwiegenden Teil der betroffenen Autobesitzer mit 2G-System für Datenübertragung und eCall ist jedoch keine Lösung in Sicht, die Mobilfunk-Kommunikation wird dauerhaft nicht mehr funktionieren. Besonders ärgerlich ist das für Autokäufer, die erst vor Kurzem einen Neuwagen mit dieser Technik erworben haben, so sind beispielsweise bis 2024 Smart EQ-Modelle mit 2G-Kommunikationsmodul ausgeliefert worden.

In der Bildergalerie zeigen wir Ihnen die Ergebnisse unseres eCall-Tests mit verschiedenen Fahrzeugmodellen.  © auto motor und sport