Uli Hoeneß wird am 10. März 2014 wegen Steuerhinterziehung der Prozess gemacht. Der Bayern-Präsident soll rund 3,5 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust haben. Die Selbstanzeige, die Hoeneß im Januar 2013 verfasste, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unwirksam. Die Antworten zu den wichtigsten Fragen vor Beginn des Gerichtsverfahrens gegen den Bayern-Präsidenten.

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Warum wurde Anklage erhoben?

Uli Hoeneß wird Steuerhinterziehung vorgeworfen. Im Januar 2013 hatte sich der Bayern-Präsident selbst beim Finanzamt angezeigt, weil er Erträge über Aktiengeschäfte in der Schweiz jahrelang nicht in Deutschland versteuert hatte. Doch die Selbstanzeige, durch die Hoeneß straffrei davongekommen wäre, war womöglich fehlerhaft.

Bereits im Januar 2013 hatte die Staatsanwaltschaft München offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Präsidenten eingeleitet. Im März 2013, knappen einen Monat bevor der Fall öffentlich wurde, bekam Hoeneß in seinem Haus am Tegernsee Besuch von Ermittlern. Auch die Büroräume des Bayern-Präsidenten wurden durchsucht. Zudem lag ein Haftbefehl vor. Der Haftbefehl wurde jedoch außer Vollzug gesetzt - nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" gegen die Zahlung einer Kaution in Höhe von fünf Millionen Euro.

Wie wird der Prozess ablaufen?

Am 10. März beginnt der Prozess gegen Hoeneß vor dem Landgericht München II. Vier Verhandlungstermine sind angesetzt. An den ersten beiden Verhandlungstagen werden vier Steuerfahnder als Zeugen vernommen. Zu diesen zählt auch der 65 Jahre alte Ex-Beamte, der Hoeneß bei seiner Selbstanzeige beriet.

454 Medienvertreter hatten Ende Januar versucht, sich für die Sitze im Gerichtssaal zu akkreditieren. Die Sitze wurden im sogenannten Windhundverfahren zugeteilt. Die Journalisten, die sich als erstes um die Plätze bemüht haben, bekamen diese. Nach 27 Sekunden waren alle 49 Presseplätze vergeben.

Hoeneß vertraut im Prozess auf den bekannten Promi-Verteidiger Hanns W. Feigen. Der Frankfurter Anwalt vertrat bereits Größen aus der deutschen Wirtschaft wie Klaus Zumwinkel, Wendelin Wiedeking und Jürgen Fitschen. Für den 64-jährigen Feigen wird es darum gehen, das Landgericht von der Wirksamkeit der Selbstanzeige zu überzeugen.

Vorsitzender Richter im Münchner Justizpalast ist Rupert Heindl.

Warum könnte Hoeneß' Strafanzeige unwirksam sein?

Die zuständige Staatsanwaltschaft München II hält Hoeneß' Selbstanzeige nach Informationen des "Focus" grundsätzlich für unwirksam. Das bedeutet, dass Hoeneß nicht auf Strafmilderung, geschweige denn auf Strafbefreiung hoffen kann.

Das Problem: Nach Ansicht der Ermittler weist Hoeneß' Selbstanzeige große Lücken auf. Demnach fehlen unter anderem detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Somit sei die Anzeige inhaltlich fehlerhaft.

Des Weiteren vertritt die Staatsanwaltschaft die Meinung, Hoeneß habe die Selbstanzeige nicht aus "freien Stücken" aufgegeben. Vielmehr habe der 62-Jährige erst reagiert, als das Magazin "Stern" die Steuerhinterziehung aufgedeckt habe.

Droht Hoeneß eine Gefängnisstrafe?

Das endgültige Strafmaß ist abhängig von der hinterzogenen Summe. Einer Richtlinie des BGH zufolge zieht eine Steuerhinterziehung von über einer Million Euro automatisch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung nach sich. Die Staatsanwaltschaft wirft Hoeneß laut "Focus" vor, zwischen 2003 und 2009 3,5 Millionen Euro am Fiskus vorbeigeschleust zu haben.

Hoeneß wird insgesamt in sieben Fällen angeklagt. Andere Fälle sind bereits verjährt. Sollte der 62-Jährige verurteilt werden, wird eine Gesamtstrafe gebildet. Dabei haben die Richter einen großen Ermessensspielraum. Nach Paragraf 370 Abgabenverordnung drohen bis zu fünf Jahre Haft. Bei einem besonders schweren Fall sogar bis zu zehn Jahre. Liegen "besondere Milderungsgründe" vor, kann es Ausnahmen geben.

Was würde eine Verurteilung für Hoeneß' Zukunft beim FC Bayern bedeuten?

Muss Hoeneß tatsächlich ins Gefängnis, wird er seinen Posten als Chef des Aufsichtsrats beim FC Bayern München aufgeben müssen. Zu diesem Schluss kommt nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" ein Gutachten, das das Kontrollgremium des Fußballvereins in Auftrag gegeben hatte.

Innerhalb des Klubs genießt Hoeneß immer noch großen Rückhalt. Im Mai 2013 hatte der Aufsichtsrat einstimmig entschieden, an Hoeneß als Chef festzuhalten. Bei der Jahreshauptversammlung im November vergangenen Jahres wurde der 62-Jährige sowohl von seinen Vorstandskollegen um Karl-Heinz Rummenigge, als auch von den eigenen Fans lautstark gefeiert. Auch die stellvertretenden Vorsitzenden, Adidas-Chef Herbert Hainer und Audi-Chef Rupert Stadler halten zu Hoeneß. Ob Hoeneß bei einer Strafe ohne Bewährung weiterhin Präsident des deutschen Rekordmeisters bleibt, gilt dennoch als unwahrscheinlich.

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