Deutschland droht ein neuer großer Steuerskandal. Offenbar deckte ein Rechercheteam zwielichtige Wertpapiergeschäfte von Bankern und Aktienhändlern auf. Der Schaden geht demnach in die Millionenhöhe.

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In Deutschland bahnt sich auf Kosten der Steuerzahler ein neuer Betrugsskandal mit dubiosen Aktiengeschäften an.

Nach Recherchen von WDR und "Süddeutscher Zeitung" geht die Staatsanwaltschaft Köln einer bislang unbekannten Masche nach, mit der womöglich Banker und Aktienhändler Millionen deutscher Steuergelder ergaunert haben sollen.

Der Trick solle auf "Phantom-Papieren" basieren. Bei dubiosen "Cum-Ex"-Steuergeschäften hatte es bereits einen Milliardenschaden für Steuerzahler in ganz Europa gegeben.

Finanzministerium: "Ernster Vorgang"

Das Bundesfinanzministerium erklärte am Mittwoch auf dpa-Anfrage: "Die Recherchen der Medien weisen auf einen ernsten Vorgang hin. Das Bundesfinanzministerium geht diesen Vorwürfen mit Hochdruck nach und arbeitet dabei eng mit dem Bundeszentralamt für Steuern, das für die Erstattung von Kapitalertragsteuern zuständig ist, sowie mit den zuständigen Stellen der Bundesländer zusammen."

Es sei nun die Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden, einschlägige Sachverhalte zu prüfen und zu ahnden. Dies umfasse auch die Haftung beteiligter Geldinstitute für den möglicherweise entstandenen Schaden.

Um was geht es in dem Betrugsskandal?

Konkret geht es um Geschäfte mit sogenannten American Depositary Receipts (ADR). Dies sind laut Bericht Papiere, die von Banken ausgestellt und in den USA stellvertretend für ausländische Aktien gehandelt werden.

Normalerweise müsse jedem ADR-Papier eine echte Aktie zugrunde liegen. Großbanken und Aktienhändler werde aber nun vorgeworfen, Millionen von ADR-Papieren herausgegeben zu haben, die nicht mit echten Aktien hinterlegt waren.

Das Ministerium erklärte, Steuerbescheinigungen dürften ausschließlich für ADR-Papiere ausgestellt werden, die sich tatsächlich im Depot des jeweiligen Instituts befänden und für die die Kapitalertragsteuer auf die dem Papier zugrundeliegende Aktie abgeführt worden sei.

Sollten Bescheinigungen dennoch beantragt und ausgestellt worden sein, liege ein klarer Gesetzesverstoß vor.

In diesem Fall würde es sich wie schon beim gigantischen Cum-Ex-Skandal nicht nur um bloße Steuerhinterziehung handeln, sondern um einen Diebstahl an Steuergeldern aus der Staatskasse. (am/dpa)

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