(abb/as) Der Entwicklungsminister Dirk Niebel sorgte vor kurzem für Aufsehen. Der FDP-Politiker hatte einen Teppich im Wert von rund 1.100 Euro in einem Flugzeug des Bundesnachrichtendienstes von Kabul nach Berlin bringen lassen - ohne ihn zu verzollen. Anlass genug, um einmal nachzufragen: Was darf man eigentlich aus dem Urlaub mitbringen?
Der Teppich wurde von seinem Fahrer am Zoll vorbei in die Privatwohnung des Ministers gebracht. Erst als die Sache bekannt wurde, stellte Niebel einen Antrag auf Nachverzollung und entschuldigte sich für sein Verhalten. Er war davon ausgegangen, dass der Einkauf nicht zollpflichtig sei, teilte er dem Deutschlandradio Kultur mit.
Noch ist der Ausgang der Teppichaffäre nicht klar. Sicher ist jedoch, dass ein Zollverstoß für den Normalverbraucher böse enden kann. In unserem Überblick erfahren Sie, welche Souvenirs Sie tatsächlich mitbringen können, welche Waren zoll- und steuerfrei sind und von welchen Reisemitbringseln Sie auf besser die Finger lassen sollten.
Innerhalb der EU
Das Reisen innerhalb der EU ist grundsätzlich so gut wie kaum beschränkt. Aus fast allen EU-Ländern - über Ausnahmen können Sie sich auf den Seiten des europäischen Zolls informieren - dürfen Sie Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Lediglich Genussmittel unterliegen der Grenze des persönlichen Bedarfs. Das heißt, diese Mittel dürfen nur für den persönlichen Gebrauch gedacht sein und keinem gewerblichen Zweck dienen. Als Grenzen für diese Genussmittel gelten:
Tabak: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 Kilogramm Rauchtabak dürfen Sie unversteuert einführen. Tabakwaren müssen mit einer Steuerbanderole gekennzeichnet sein.
Alkohol: Spirituosen 10 Liter, Alkoholhaltige Süßgetränke 10 Liter, Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) 20 Liter, Schaumwein 60 Liter, Bier 110 Liter. Wein dürfen Sie soviel mitbringen, wie Sie möchten.
Kaffee: 10 Kilogramm
Kraftstoffe: Alles was sich im Tank befindet. Zusätzlich werden 20 Liter in einem Reservekanister nicht beanstandet.
Arzneimittel: Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge. Immer verboten: Gefälschte Medikamente und Dopingmittel wie Testosteron, Nandrolon, Clenbuterol in größeren Mengen (Grenzwerte beim Zoll erfragen).
Bargeld: Maximal 10.000 Euro in Bar, Wertpapieren oder alten Münzen. Entscheidend ist immer der aktuelle Marktwert.
Waffen und Munition: Nur mit Erlaubnis. Als Ausnahmen gelten Jäger mit Europäischem Feuerwaffenpassoder oder Sportler die einen Wettkampf haben.
Außerhalb der EU:
Für die Einreise aus Staaten außerhalb der EU gelten gesonderte Bedingungen. Gleich bleibt aber, dass der Reisende die Waren persönlich mit sich führen muss und die Waren ausschließlich für den persönlichen Ge- oder Verbrauch besimmt sind. Auch hier gelten bestimmte Wertgrenzen:
Tabak: Wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist, darf er entweder 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak beziehungsweise eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren mitbringen.
Alkohol: Der Einführer muss mindestens 17 Jahre alt sein. Mitgebracht werden darf: 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent, oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent. Zudem wären eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier zugelassen.
Arzneimittel: Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge. Immer verboten: Gefälschte Medikamente und Dopingmittel wie Testosteron, Nandrolon, Clenbuterol in größeren Mengen (Grenzwerte beim Zoll erfragen).
Bargeld: Maximal 10.000 Euro in Bar, Wertpapieren oder alten Münzen. Entscheidend ist immer der aktuelle Marktwert.
Kraftstoffe: Für jedes Motorfahrzeug die im Tank befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Kanister.
Waffen: Nur mit Vorab-Erlaubnis vom Ordnungsamt, auch wenn sie im Ausland frei verkauft werden. Ebenso Elektroschocker ab 10.000 Volt. Weiterhin ist die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern strafbar.
Hunde: Verboten sind Kampfhunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Für Ausnahmen (z. B. Blindenhund) sollte man vorab das Ordnungsamt fragen.
Lebensmittel: Wildpilze bis zu 2 Kilogramm sind erlaubt. Immer verboten sind Speisekartoffeln, Stör-Kaviar (sonstiger Kaviar maximal 125 g pro Person), tierische Lebensmittel wie Fleisch, Wurst, Wild, Milch, Eier und Erzeugnisse daraus. Bei vielen dieser Lebensmittel besteht Seuchengefahr.
Tierprodukte: Verboten sind Hunde- und Katzenfelle, alle Produkte aus Robbenteilen (z. B. Öl, Fett, Pelze) sowie alle Produkte von artgeschützten Tieren (Liste beim Bundesamt für Naturschutz: www.visia.de).
Sonstige Waren: Kleidung und Schmuck darf bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro eingeführt werden. Bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro und bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Über etwaige Zollkosten und welche Waren Sie anmelden müssen, können Sie sich auf den Seiten des Zoll informieren.
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