Die Gasprüfung im Wohnmobil und Wohnwagen ist wieder Pflicht und muss alle zwei Jahre durchgeführt werden. Was kostet sie und welche Bußgelder drohen?

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Seit Juni 2024 regelt ein neuer Paragraf in der StVZO die Rechtsgrundlage zur Gasprüfung. Das heißt konkret: Alle 2 Jahre müssen Wohnmobil und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, zur Prüfung. Anders als früher, bleibt sie aber unabhängig von der Hauptuntersuchung.

Kosten & Bußgelder

Laut ADAC werden die Preise für die Prüfung zwischen 40 und 80 Euro liegen; dauern soll die Prüfung 20 bis 45 Minuten.

Gleiches gilt, bei Camping-Fahrzeugen, die zum ersten Mal in Betrieb genommen werden oder bei Wiederinbetriebnahme nach "prüfpflichtigen Änderungen".

Wer die neue Prüfpflicht für die Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder variieren je nach Dauer der Fristüberschreitung:

  • 15 Euro (bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten)
  • 25 Euro (bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten)
  • 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten)

Fristen und Stichtag

Weil die Pflicht seit 2022 nicht mehr galt, gibt es Fristen bis 2025. Wer für den Wohnwagen oder das Wohnmobil aktuell keine gültige Gasprüfung hat, kann diese bis zum 19. Juni 2025 nachholen. Dann gilt der neue StVZO-Paragraf.

Unabhängige Prüfungstellen können Check übernehmen

Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) sagt: "Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachkundige, also unabhängige Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen."

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Übrigens: Über die Webseite gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de finden sich Sachkundige in der Nähe. Weitere Fragen unserer Leser zum Thema Gasprüfung finden Sie hier. Für viele Fragen sorgt auch immer wieder die Wahl der richtigen Gasflasche, hier gibt es mehr Basisinfos zu Gasflaschen  © Promobil

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