Die schönste Zeit des Jahres ist da: die Ferienzeit. Strand, Berge, Kreuzfahrt - die Möglichkeiten, seinen Urlaub zu verbringen, sind vielfältig. Und genauso vielfältig sind auch die Möglichkeiten, jenen abzusichern. Welche Versicherungen auf einer Urlaubsreise nicht fehlen dürfen und welche man sich sparen kann.

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Reisen ins Ausland bedeuten für manchen auch ein wenig Sorge: Was, wenn etwas passiert? Wer zahlt, wenn jemand krank wird, das Auto kaputt geht, das Gepäck gestohlen wird? Mit dem richtigen Versicherungsschutz können sich Urlauber im Schadensfall Ärger und Kosten sparen.

Gerade Behand­lungskosten bei Krankheiten und Unfällen sowie ein Rück­trans­port können schnell ein paar Tausend Euro kosten. "Unbedingt ins Reisegepäck gehört daher eine Auslandsreisekrankenversicherung", empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten e.V.

Auslandskrankenversicherung, ein Muss für Reisende

Eine Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Reiseversicherung und insbesondere für gesetzlich Versicherte dringend anzuraten, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen selbst innerhalb der EU nicht alle Kosten. Die Auslandsreisekrankenversicherung hingegen trägt die Kosten der Heilbehandlung im Ausland und die eines medizinisch notwendigen Rücktransportes nach Hause.

Doch auch Privatversicherte sollten sich genau informieren, inwieweit ihr Versicherungsschutz im Ausland reicht und über einen entsprechenden Versicherungsabschluss nachdenken. Solch ein Schutz ist wertvoll und zugleich preiswert.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist bereits für acht bis 13 Euro jährlich zu bekommen – zumindest wenn die Reisedauer überschaubar bleibt. Dauert die Reise länger als sechs Wochen, sollte eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.

Reiserücktrittsversicherung bei teuren Reisen sinnvoll

Was hingegen, wenn schon vor dem Reiseantritt etwas passiert? Da freut man sich das ganze Jahr auf den Sommerurlaub und dann bricht man sich das Bein und hat Reiseverbot. Schlecht, wenn die Reise schon lange geplant und bezahlt ist. Wer eine gebuchte Reise kurzfristig absagt, muss bei vielen Veranstaltern Stornokosten zahlen – oft bis zu 100 Prozent des Reisepreises.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist demnach bei hochpreisigen Reisen sinnvoll. Sie deckt die teuren Stornierungskosten ab.

Wichtig ist zu prüfen, ob sich die Investition lohnt und welche Kosten im schlimmsten Falle bei einem Reisestorno anfallen. Genau nachlesen sollte man zudem in den Versicherungsbedingungen, welche Rücktrittsgründe versichert sind. In der Regel zählen nur triftige Gründe wie unerwartete Krankheiten oder der Tod eines Angehörigen.

Reiseabbruchversicherung für chronisch Kranke und Senioren

Wer sich entscheidet eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, kann darüber nachdenken, den "Reiseabbruch" gleich mit abzudecken. Die Police ist in vielen Reiserücktrittversicherungen gegen einen Aufpreis enthalten und versichert alle Aufwendungen die entstehen, wenn der laufende Urlaub abgebrochen werden muss.

Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung greift diese, wenn die Urlaubsreise schon angetreten wurde. Deshalb ist sie insbesondere für chronisch Kranke und Senioren mit instabiler Gesundheit sinnvoll.

Mallorca-Police für Reisen mit dem Mietwagen

Will man im Ausland (Europa und Mittelmeerstaaten) ein Auto mieten, ist die Mietwagen-Haftpflichtversicherung oder auch "Mallorca-Police" anzudenken. Zwar werden Mietwagen meist mit einer Haftpflichtversicherung angeboten, aber die Deckungssummen richten sich nach den im jeweiligen Land üblichen Mindestsummen.

Ein Schaden, vor allem wenn Personen verletzt wurden, liegt hingegen kostenmäßig deutlich über dieser Mindestsumme. Die Mallorca-Police kommt für diese höheren Ansprüche auf.

Tipp: In manchen Kfz-Versicherungen ist die Mallorca-Police bereits enthalten, daher sollten Reisende vorher in ihre eigenen Versicherungskonditionen schauen. Das Pendant für Länder außerhalb Europas ist die Traveller-Police.

Reisegepäckversicherung und Reiseunfallversicherung überflüssig

Unsinnig hingegen findet der Bund der Versicherten (BdV) eine Reisegepäckversicherung und rät davon ab. Oder haben Sie Ihren Koffer am Flughafen oder Bahnhof immer in der Hand oder zwischen die Beine geklemmt? Das müsste man nämlich, wenn man Leistungen aus der Reisegepäckversicherung haben will. Die Versicherer zahlen oft nur anteilig oder gar nicht, weil sie grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit dem Gepäck unterstellen. Zudem sind Wertsachen wie Schmuck und Film- und Fotoapparate nur unzureichend mitversichert.

Hinzu kommt: Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Gepäck ohnehin in der Hausratversicherung mitversichert. "Verschwindet das Fluggepäck, ist ein Reisender über die Fluggesellschaft bis zu einer bestimmten Höhe versichert, wird in sein Hotelzimmer eingebrochen, haftet die heimische Hausratsversicherung", so die BdV Sprecherin Bianca Boss.

Ebenso überflüssig kann eine spezielle Reiseunfallversicherung sein. Die Kosten für medizinische Behandlungen trägt in der Regel die Auslandsreisekrankenversicherung und für alle anderen Leistungen sollte man eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben – Unfälle passieren schließlich nicht nur im Urlaub.

Hände weg vom Reiseschutz-Versicherungspaket

Urlaubern wird oftmals bei der Buchung gleich der Abschluss eines Reiseversicherungspakets empfohlen. Was praktisch klingt, ist aber nach Meinung des BdV sowie auch der Verbraucherzentrale teuer und viele Policen im Paket überflüssig.

Bevor man überhastet im Reisebüro Versicherungen abschließt, sollte man genau prüfen, inwiefern Risiken schon über andere Leistungen versichert sind. Zum Beispiel bieten viele Kreditkartenfirmen umfangreichen Reiseschutz an, wenn man die Reise mit der Kreditkarte bezahlt.

Beim Urlaub mit dem eigenen Auto sorgt ein Schutzbrief, der oft in der Kfz-Versicherung enthalten ist, für Pannen- und Unfallhilfe. Oder der Urlauber ist Mitglied in einem Automobilclub, der im Ernstfall hilft.

Vorbereitung und Grundabsicherung ersetzt viele Reiseversicherungen

Viele Reisende sind zwar versichert, haben im Ernstfall aber keine Ahnung wo. Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor Urlaubsantritt eine Übersicht verschaffen, um gegebenenfalls auch Fristen nicht zu verpassen. Je nach Anbieter muss beispielsweise die Rücktrittsversicherung bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

Grundsätzlich gilt zum Versicherungsschutz auf Reisen zu sagen: "Wer sich auf einen Urlaub vernünftig vorbereitet und sich ganzjährig vernünftig absichert, braucht die wenigsten der angebotenen Reiseversicherungen", erläutert Frau Boss vom BdV.

Verwendete Quellen:

  • Bund der Versicherten: Infoblatt Reisen
  • Stiftung Warentest: FAQ Reiseversicherung
  • 123sicher.de: Diese Versicherungen sollten Sie haben
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