Die neue EU-Führerscheinrichtlinie schafft auch Änderungen für Wohnmobile. Was das für Camperinnen und Camper bedeutet, lesen Sie hier.

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Die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen kommt. Das ist sicher, nachdem die Verhandlungsführenden des Europäischen Parlaments und des Rates gestern die konkreten Inhalte der neuen EU-Führerscheinrichtlinie vorgelegt haben. Die beiden Institutionen schaffen damit einheitliche Regeln, die für alle Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union gelten. Viele Änderungen der Novelle betreffen den Klasse-B-Führerschein. Die Anhebung der maximalen Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen ist für Wohnmobil-Fans besonders wichtig.

Sonderregelung für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen

Die Anpassung der Gewichtsgrenze zeichnete sich nach einer Abstimmung des EU-Parlaments im Februar 2024 ab. Die konkrete Ausgestaltung war aber Teil der Verhandlungen zwischen den Parlamentariern und dem Europäischen Rat als Vertretung der Mitgliedsstaaten. Im Ergebnis einigten sich die Verhandelnden auf eine Sonderregelung für Krankenwagen und Wohnmobile. Inhaber des B-Führerscheins können demnach in Zukunft alle Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen fahren, nachdem sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolviert haben. Welche von beiden Optionen greift, können die jeweiligen Mitgliedstaaten selbst entscheiden. Damit können selbst junge Campende weitverbreitete Diesel-Teilintegrierte mit bis zu 4,25 Tonnen mit einem B-Führerschein fahren. Bei Wohnmobilen mit alternativen Antriebsarten wie Elektromotoren entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung ganz, wenn die Fahrenden seit mindestens zwei Jahren ohne Unfall im Besitz eines B-Führerscheins sind. Gültig wird die neue EU-Führerscheinrichtlinie erst, nachdem sie offiziell verabschiedet und von den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationalem Recht umgesetzt worden ist. Dafür haben die Länder bis 2030 Zeit.

"Die Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie bietet die Chance, den naturnahen, nachhaltigen und familienfreundlichen Urlaub mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen – insbesondere für junge und kommende Generationen – noch leichter zugänglich zu machen", schreibt der Caravaning-Industrie-Verband e.V (CIVD) in einer Pressemitteilung.

Achtung! Die bisher für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geltenden Verkehrsregeln, Versicherungs- und Mautbedingungen etc. ändern sich dadurch nicht. Das heißt konkret: Fahren dürfte man das Vier-Tonnen-Mobil nach bestandener Schulung oder Prüfung mit B-Führerschein, doch das LKW-Überholverbot und die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h auf Autobahnen gelten trotzdem. Außerdem soll die neue Gewichtsgrenze für den B-Führerschein erst zwei Jahre nach dem Erwerb in Kraft treten, also nach Ablauf der Probezeit.

Bislang: Wohnmobil fahren mit Klasse-B-Führerschein

Seit 1999 ist der "normale" Pkw-Führerschein der Fahrerlaubnisklasse B nur gültig für Fahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen. Damit ist es mit B Klasse nicht möglich, alle aufgebauten Wohnmobile zu fahren, die häufig über dieser Grenze liegen. Auch viele große Campingbusse sind für mehr Gewicht zugelassen, um genügend Zuladung zu garantieren.

Nachdem es in Brüssel immer wieder Diskussionen gab, wird diese Gewichtsgrenze für Wohnmobile auf 4,25 Tonnen angehoben. Damit könnten alle, die nach 1999 ihren Führerschein gemacht haben, nach einer zusätzlichen Schulung oder Prüfung größere Campingfahrzeuge fahren. Bislang mussten sie den Führerschein C1 machen, der das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen erlaubt. Betroffen sind vor allem jüngere Autofahrende, die nach 1981 geboren wurden.

Weitere wichtige Änderungen

Das Mindestalter für Lkw- und Bus-Führerscheine liegt in Deutschland bislang bei 21 (Lkw) bzw. 24 Jahren (Bus). Aufgrund des akuten Mangels an Lkw-Fahrerinnen und -Fahreren sinkt die Altersgrenze auf 18 Jahre herab.

Der digitale Führerschein wird bis 2030 eingeführt und in allen Staaten der Europäischen Union anerkannt. Auf dem Smartphone verfügbar ist das Dokument dann in der EU-weiten Digitalen Brieftasche EU-eWallet. Ein physischer Führerschein kann aber weiterhin beantragt werden.

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Für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger gelten in Zukunft europaweit eine zwei Jahre dauernde Probezeit und strengere Vorschriften und Strafen für das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Ein Führerscheinentzug gilt in Zukunft EU-weit. Verliert eine Person ihren Führerschein in ihrem Heimatland, darf sie demnach auch in anderen EU-Ländern nicht mehr mit dem Auto fahren.  © Promobil