Wer auf älteren Winterreifen fährt, sollte ein Blick auf die Reifenflanke werfen: Steht dort lediglich ein M+S-Symbol, muss das Auto bald bei Winterwetter stehen bleiben.

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M+S steht für Matsch und Schnee: Noch reicht allein dieses Zeichen auf der Flanke von Winter- und Ganzjahresreifen aus, um damit auf winterlichen Straßen fahren zu dürfen, wenn diese Reifen bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Doch Ende September dieses Jahres läuft der Bestandsschutz für solche Reifen aus.

Von Anfang Oktober an ist dann das sogenannte Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Flanke von Winter- und Ganzjahresreifen ausschlaggebend, um damit bei winterlichen Verhältnissen fahren zu dürfen, erklärt der ADAC.

Winterreifen: Es gilt die situative Pflicht

Winterliche Straßenverhältnisse bedeuten dem ADAC zufolge Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Eine generelle Winterreifenpflicht gebe es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative. Das heißt: bei den genannten Straßenverhältnissen müssen Winterreifen auf allen vier Rädern montiert sein.

Ist das nicht der Fall, drohen Bußgelder. Laut Bußgeldkatalog können 60 Euro oder mehr anfallen. Bei einem Unfall sieht die Lage noch einmal ganz anders aus.

Faustformel "O bis O"

Die Faustformel, Winterreifen von Oktober bis Ostern (O bis O) aufzuziehen, sei ein grober Hinweis, habe rechtlich jedoch keine Relevanz.

Ausgenommen von der situativen Winterreifenpflicht sind einspurige Kraftfahrzeuge wie etwa Motorräder, Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft und motorisierte Krankenfahrstühle. Dennoch verweist der ADAC darauf, sich generell um ein sicheres Fahren – auch im Winter – zu kümmern.

Dazu zählt auch eine freie Sicht. Viele Menschen greifen deshalb gerne einmal zu Enteisungssprays, die aus ökologischer Sicht jedoch problematisch sein können. Wie du möglichst schonend und dennoch effektiv dein Auto enteisen kannst, und wie du vereisten Scheiben vorbeugst, erfährst du hier.

Wann die Reifen wechseln?

Ein weiterer Tipp: Wenn die Haftung zur Straße abnimmt, die Warnleuchte der Traktionskontrolle oder des ESP aufblinkt und der Reifen an seine Grenzen kommt, ist vielleicht die Profiltiefe zu gering.

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Paul Englert, Redakteur Fahrzeug- und Reifentest bei der Zeitschrift Auto, Motor und Sport empfiehlt: Reifen nicht bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter fahren, sondern früher wechseln. Sommerreifen bei drei und Winterreifen bei vier Millimetern.

Quellen: Material der dpa, Bußgeldkatalog  © UTOPIA

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