Dating-Apps versprechen viel – besonders, wenn die Mitglieder dafür zahlen. Doch ganz achtlos sollte man kein Abo abschließen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt.

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Herunterladen, Profil anlegen, die große Liebe finden: Dating-Apps locken so viele Singles mit kostenfreien Accounts und der Aussicht auf eine erfolgreiche Partner:innensuche.

Doch wer die eigenen Chancen steigern will, dem wird ein kostenpflichtiges Abonnement empfohlen. Gerade zum Valentinstag tummeln sich hier Sonderangebote. Was du bei der Anmeldung beachten solltest und wie du den Vertrag wieder kündigen kannst, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Bevor man einen Vertrag über Dating-Apps abschließt

Du hast eine App gefunden, die dir gefällt? Nimm dir trotz aller Vorfreude kurz die Zeit, um folgende Punkte zu überprüfen, bevor du einen Vertrag abschließt:

  • Name und Adresse des Anbieters
  • Preis und Zahlungsart
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsmodalitäten

Achte genau darauf, dass es sich bei dem möglichen Schnäppchen für eine mehrmonatige Mitgliedschaft wirklich um einen einmaligen, nicht doch um den monatlichen Preis handelt. Es kann auch sein, dass das günstige Angebot nur für die erste Vertragslaufzeit gilt. Nach einer Verlängerung könnten die Kosten deutlich steigen.

Das Kleingedruckte zählt: Sollte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kein Hinweis zum Widerrufsrecht stehen, ist das kein gutes Zeichen. Seriöse Anbieter sollten das immer anbieten.

Du schließt nur ein Probe-Abo ab? Dann beachte auch hier, ob und wann du kündigen musst, um nicht ungewollt in eine teure Mitgliedschaft überzugehen. Markiere dir am besten direkt den Tag im Kalender, an dem du die Kündigung abschicken musst.

Den Vertrag wieder loswerden

Achtung für die Personen, die eine Dating-App wieder löschen möchten: Das beendet nicht automatisch das abgeschlossene Abo. Sitzt der Anbieter in der EU, kannst du deinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen. Allerdings musst du für die genutzte Zeit eine Entschädigung zahlen.

Achtung: Manche Anbieter berufen sich laut den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auf ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat – zum Beispiel mit dem Erstellen eines Persönlichkeitsgutachtens oder dem Austausch von Nachrichten mit anderen Nutzer:innen.

Das sei bei Abonnement-Verträgen allerdings nicht zulässig, teilen die Verbraucherschützer:innen mit und verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C‑641/19).

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Bei einer Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist die Einhaltung der Kündigungsfrist entscheidend. Stammt der Dienst aus Deutschland, wird es durch den bei Online-Verträgen verpflichtenden Kündigungsbutton besonders einfach für Sie. Andernfalls kündigst du auf dem klassischen Weg – per Post oder per Mail.  © UTOPIA

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