Die E-Lastenrad-Förderung wird bundesweit unter anderem durch das Bundesumweltministerium getragen. Diese und andere Förderungen für ein E-Lastenrad stellen wir dir hier vor.

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Die Förderung von E-Lastenfahrrädern durch Kaufprämien ist ein Schritt in Richtung autofreie Städte. Durch die Förderung sollen die Cargobikes attraktiver und bekannter werden. Der Einsatz von Lastenräder trägt zum Klimaschutz bei. Feinstaub- und Stickoxidemissionen werden dadurch vermindert, Lärmemissionen ebenso.

Die Verkehrswende wird mit verschiedenen Prämien für E-Lastenräder gefördert. Ab 01.03.2021 wurde das Förderprogramm für gewerbliche E-Lastenräder und E-Lastenradanhänger durch das Bundesumweltministerium bundesweit ausgeweitet und löst die vorherige Förderung für E-Schwerlasträder ab. Das aktuelle Förderprogramm war bis 2024 befristet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellte die Förderbeträge bereit. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 15. November 2023 prüft die Bundesregierung nun die Auswirkungen davon. Mit der Urteilsverkündung verhängte das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre. Daher werden derzeit keine neuen finanziellen Zusagen für die Jahre 2024 und Folgenjahre getätigt. Bereits erfolgte Förderzusagen bleiben laut BAFA bestehen.

Diese bundesweite Förderung gilt aktuell nur für das Gewerbe, für die private Nutzung gibt es bisher keine einheitliche Förderung auf Bundesebene. Einige Bundesländer und Kommunen bieten jedoch eigene Förderprogramme für die private Nutzung an. Wie die aktuelle E-Lastenfahrrad-Förderung funktioniert und was es dabei zu beachten gibt erklären wir dir hier.

E-Lastenrad-Förderung auf Bundesebene

Was sind die Bedingungen?

Nicht jedes E-Lastenrad ist automatisch förderungsberechtigt. Die Lastenfahrräder und Lastenradanhänger mit E-Antrieb müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Gewerblicher Gebrauch
  • Elektrischer Antrieb (ein Bestandteil, entweder Rad oder Anhänger muss einen E-Antrieb besitzen)
  • Zuladung von 150 Kilo
  • Ladevolumen von einem Quadratmeter

Gefördert werden E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die:

  • fabrikneu und serienmäßig sind,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilo aufweisen, (Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht minus Eigengewicht des Fahrrads) sowie
  • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind, zum Beispiel Ladeflächen, und
  • ein höheres Transportvolumen als ein reguläres Fahrrad aufweisen.

Nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger, die:

  • für den Personentransport konzipiert sind, zum Beispiel Rikschas. Ausnahme: Förderprogramm Aktion Mensch
  • für private Einsatzzwecke – dazu zählen Einkäufe oder Arbeitswege – angeschafft werden,
  • als Verkaufs- Werbe- oder Informationsstand genutzt werden,
  • als Sharing Angebote genutzt werden,
  • mit überwiegend gebrauchten Bauteilen ausgestattet sind,
  • mit einem Elektromotor nachgerüstet wurden, oder
  • nicht fabrikneu sind.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflicher Tätigkeiten),
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (Hochschulen),
  • Rechtsfähige Vereine und Verbände

Wie viel wird gefördert?

Der Förderbetrag ermittelt sich durch die Anschaffungskosten des Lastenrades: 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Grundlage für die Bemessung sind die Ausgaben für die Anschaffung der E-Lastenfahrräder und E-Lastenradanhänger. Was hierbei zählt, kannst du im Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums nachlesen.

Wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag erfolgt ausschließlich über ein elektronisches Antragsformular auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das elektronische Antragsformular umfasst allgemeine Angaben zum Unternehmen sowie zu den geplanten Maßnahmen und Ausgaben. Nach Eingang des Antragsformulars wird die Förderfähigkeit überprüft.

Wichtig: Du solltest also zunächst den Antrag stellen, um zu sehen ob er bewilligt wird. Danach kannst du die Anschaffung tätigen. Die Rechnung musst du erst im Nachhinein einreichen.

Förderung im Rahmen des Förderprogramms "Mobilität für alle" von Aktion Mensch

Aktion Mensch unterstützt seit 01.05.2021 mit dem Förderprogramm "Mobilität für alle" die Mobilität von Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kindern und Jugendlichen. Aktion Mensch fördert die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern für mindestens zwei Personen. Diese Rikschas oder Tandems mit E-Motor (erhältlich zum Beispiel beim Greenbike-Shop) sollen Menschen mit Behinderung in ihrer Mobiltät stärken. Im Rahmen der sogenannten Mikroförderung stehen dabei bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum eines Jahres zur Verfügung.

Gerichtet ist das Förderprogramm an gemeinnützige juristische Personen wie Vereine, Stiftungen, Kirchen oder Genossenschaften.

E-Lastenfahrrad-Förderung auf Landes- und Kommunalebene

Die einzelnen Bundesländer und Kommunen bieten zum Teil eigene E-Lastenfahrrad-Förderungen an. Diese beinhalten oftmals auch die private Nutzung von E-Lastenrädern. Das variiert je nach Bundesland stark. Der Antrag für die Förderung auf Landes- oder Kommunalebene stellst du bei dem jeweiligen Bundesland oder der jeweiligen Kommune. Hier findest du die jeweiligen Links zu den entsprechenden Förderprogrammen jedes einzelnen Bundeslandes und der beteiligten Kommunen.

  • Baden-Württemberg
  • Bayern bietet aktuell keine landesweite Förderung für E-Lastenfahrräder an. Natürlich besteht die Möglichkeit, die bundesweite Förderung des Bundesumweltministeriums in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche kommunale Projekte. Zum Beispiel von der Stadt München, Regensburg, und Erlangen. Weitere Kommunen findest du auf Cargobike.
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen bietet aktuell sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene keine Förderung für E-Lastenfahrräder an.
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern bietet aktuell sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene keine Förderung für E-Lastenfahrräder an.
  • Niedersachsen unterteilt die Förderung nochmal in Förderung für Privathaushalte und Förderung für Unternehmen, Vereine, Stiftungen und kommunale Gebietskörperschaften. Derzeit ist aber von einer Antragsstellung abzusehen, da die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind.
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz bietet auf Länderebene aktuell keine Förderung für E-Lastenfahrräder an. Es gibt jedoch einige Kommunen, die eine Förderung anbieten. So gibt es in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Ingelheim und Mainz Förderprogramme.
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Wichtig: Da die meisten Länder und Kommunen ihre Förderprogramme jährlich neu vergeben, kann es zu Änderungen kommen. Fördert deine Stadt den Kauf von E-Lastenfahrrädern für die private Nutzung bisher nicht, lohnt es sich, einmal bei der jeweiligen Kommune nachzufragen. Möglicherweise bietet deine Kommune im nächsten Jahr ein Förderprogramm an. Beim Kaufprämien-Überblick von Cargobike findest du alle aktuellen Kaufprämien für E-Lastenfahrräder der Länder und Kommunen im Überblick.

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Überarbeitet von Nora Braatz  © UTOPIA

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