Im Regelfall führen Banken die Steuern auf Kapitalerträge direkt an das Finanzamt ab. Einen Freistellungsauftrag können Ehepaare gemeinsam stellen.
Haben Sparer der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, sind Gewinne laut dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) bis zu der entsprechenden Höhe steuerfrei. Ein Antrag kann von Ehepartnern gemeinsam gestellt werden.
Freibetrag von aktuell 801 Euro jährlich
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen hat jeder Steuerzahler einen Freibetrag von 801 Euro im Jahr. Wichtig auch in diesem Zusammenhang: Das auszahlende Institut behält die Kapitalertragsteuer nur auf positive Kapitalerträge ein. Wurden Verluste aus Kapitalvermögen bei der Bank erzielt, nimmt diese zunächst eine Verrechnung der Verluste vor.
Ehepartner haben doppelten Freibetrag
Ehegatten können das für sich nutzen: Sie können zunächst einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.602 Euro im Jahr erteilen. Das bedeutet, dass erst ab Kapitalerträgen von 1.602 Euro Kapitalertragsteuer einbehalten wird - und zwar unabhängig davon, welcher der Ehegatten die Kapitalerträge erzielt hat.
Zudem wird dann auch eine Verlustverrechnung zwischen den Ehegatten bereits auf Ebene der Bank durchgeführt. Dies hat den Vorteil, dass es zu einer höheren Gutschrift von Kapitalerträgen auf dem Konto kommen kann, weil die beiden Steuerfreibeträge optimal ausgenutzt werden können und auch die Verluste des Partners eher steuerwirksam werden.
Ohne Freistellungsauftrag ist Steuererklärung sinnvoll
Erteilen Ehegatten keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag, ist es unter Umständen notwendig, die Kapitalerträge und die Verluste in der Einkommensteuererklärung anzugeben, um ein optimales Ergebnis zu erreichen. Diese Mühe und Arbeit können sich Ehegatten mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag ersparen. (dpa/tmn/wag)
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