In Deutschland haben rund 20 Millionen Menschen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). Doch laut Stiftung Warentest nehmen nur knapp acht Millionen Menschen sie in Anspruch. Dabei handelt es sich um ein Geldgeschenk von Chef und Staat. Und es ist nicht schwer, dieses zu bekommen.

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"Vielen Menschen sind die vermögenswirksamen Leistungen nicht bekannt, anderen schlichtweg zu kompliziert. Das führt oft zu Unkenntnis, weil sie denken, dass es ja eh nicht auf sie zutrifft. Das ist meist nicht gerechtfertigt, weil diese vermögenswirksamen Leistungen nur Vorteile haben. Das wäre so, als ob man ein Geschenk nicht annehmen würde, weil es einem zu kompliziert ist, es auszupacken", sagt Karsten Eiß, Experte für vermögenswirksame Leistungen bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Dabei ist das Prinzip einfach. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Gehalt VL – auf einen Bausparvertrag, einen Banksparplan oder Fonds.

Je nach Branche sind das null, 6,95 oder 40 Euro im Monat. Und über die so genannte Arbeitnehmersparzulage gibt auch der Staat ein paar Prozent Förderung dazu. Einfach so.

Für wen lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?

VL lohnen sich eigentlich für jeden, der Anspruch auf sie hat: Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Nur Selbstständige, freie Mitarbeiter und Minijobber gehen leer aus.

"Selbst wenn mir mein Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt, kann ich mir die Förderung vom Staat sichern. Dafür darf ich aber nicht mehr als 22.500 Euro brutto im Jahr verdienen. Bei Familien liegt diese Grenze schon deutlich höher. Bei bis zu 63.000 Euro im Jahr. Und da fallen schon einige drunter", sagt Karsten Eiß.

Ein Grund für die Abneigung gegen VL könnte sein, dass es so viele verschiedene Möglichkeiten für Sparer gibt und alle haben ihre eigenen kleinen Vorteile und Tücken.

Da kann man als Anleger leicht überfordert sein. Hier kommen die beliebtesten Anlageformen der Deutschen.

Möglichkeit 1: Bausparvertrag

"Wenn ich weiß oder nicht ausschließe, dass ich Wohneigentum erwerben möchte, dann ist der Bausparvertrag das Richtige", sagt Karsten Eiß im Gespräch mit unserer Redaktion.

So geht’s: Ein Konto bei einer Bank eröffnen und dem Arbeitgeber Bescheid sagen. Sagen wir, der Arbeitnehmer hat Glück und der Arbeitgeber gibt jeden Monat 40 Euro dazu.

Der Arbeitnehmer gibt auch noch 40 Euro jeden Monat dazu. Dann spart man schon alleine durch die Einzahlung 960 Euro pro Jahr.

Extra Geld vom Staat

Das Gute an einem Bausparvertrag ist, dass er staatlich gefördert ist und zwar gleich doppelt. Die Förderung vom Staat heißt "Arbeitnehmersparzulage".

Aufgrund des Verwirrungspotentials dieses Wortes wird im Folgenden nur von "staatlicher Förderung" gesprochen.

Die staatliche Förderung beträgt 43 Euro pro Jahr. Doch hier gibt es einen kleinen Stolperstein. Man hat auf die Förderung nur Anspruch wenn man weniger als 22.500 Euro brutto im Jahr verdient.

Zudem kann man beim Bausparvertrag noch bis zu 45 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr einsacken. Die gibt es, wenn das Bruttogehalt 31.600 Euro pro Jahr (Alleinstehende) bzw. 80.600 Euro (verheiratetes Ehepaar mit zwei Arbeitnehmern und zwei Kindern) nicht überschreitet.

So würden sich die Spareinlagen entwickeln sollte man staatliche Förderung und Wohnungsbauprämie bekommen: Nach sieben Jahren Mindestlaufzeit enthält der Bausparvertrag 7.315 Euro.

Durch die Zinsen von etwa zwei Prozent steigt die Summe auf insgesamt 7461,30 Euro. Davon hat der Sparer 3.360 Euro selbst eingezahlt und 4.101,30 Euro vom Staat und vom Chef erhalten.

Möglichkeit 2: Banksparplan

Der Banksparplan ist so als ob man ein Sparkonto hätte. Er bietet eigentlich keinen echten Vorteil gegenüber dem Bausparplan. Er eignet sich für die Nicht-Draufgänger, die Sicherheitsliebenden.

"Manche fühlen sich am sichersten mit einem Banksparplan. Das ist so wie das klassische Sparbuch, das kennen die Menschen", weiß Karten Eiß.

So funktioniert es: Bei der Bank ein extra Konto eröffnen, dem Arbeitgeber Bescheid sagen und mit dem Sparen loslegen.

Der Arbeitgeber überweist dann automatisch das Geld, dass der Arbeitnehmer jeden Monat sparen möchte plus seinen eigenen Anteil.

So ein Vertrag hat meist eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren. Dafür kann man aber mit einer Verzinsung von ein bis vier Prozent rechnen.

Nicht schlecht für ein Sparkonto. Einziger Nachteil. Diese Anlage wird vom Staat nicht gefördert.

Möglichkeit 3: Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich nicht gefördert, daher lohnt sich diese Anlage für alle, die eh mehr als 20.000 Euro Brutto verdienen.

Perfekt ist diese Sparvariante auch für die, die nicht sofort auf das Geld angewiesen sind, denn im Unterschied zu den anderen Sparvarianten, die alle sieben Jahre laufen, kann man hier erst im Rentenalter an sein Erspartes ran.

Ein Rechenbeispiel: Ein Arbeitnehmer investiert 480 Euro in seine betriebliche Altersvorsorge. 160,92 bezahlt er dabei selbst. Die Verzinsung kommt immer auf den Vertrag an, aber wir rechnen mal mit 3,5 Prozent pro Jahr. So erhöht sich der jährliche Sparbetrag auf 496,80 Euro.

Nach sieben Jahren sind es schon 3.477,60 Euro. Davon hat der Arbeitgeber selbst aber nur 1.126,44 Euro eingezahlt und 2.351,20 Euro als Geldgeschenk vom Chef und Zinsen erhalten.

Möglichkeit 4: Fonds

Die Anlage des Geldes in Fonds ist etwas für Leute, die das Risiko lieben, und weniger als 20.000 Euro im Jahr Brutto verdienen. Denn diese Anlageform wird dann durch den Staat gefördert – sogar mit 80 Euro pro Jahr.

"Wem es allein um eine hohe Rendite geht, für den ist ein Bausparvertrag oder ein Banksparvertrag nichts. Da gibt es anderes, zum Beispiel die Anlage in Aktien oder Fonds. Natürlich mit dem Risiko, Schiffbruch zu erleiden", sagt Karsten Eiß im Gespräch mit unserer Redaktion

Diese Unsicherheit ist sicherlich auch der Grund dafür, dass die Investition in Fonds bei den Deutschen wenig beliebt ist. Laut dem Marktforschungsinstitut Kantar TNS legen nur 11 Prozent der Sparer ihre VL in Fonds an.

Bausparen der Spitzenreiter

Das Bausparen ist bei den Deutschen die beliebteste Anlageform. 55 Prozent investieren ihr Geld am liebsten hier. Gefolgt von der betrieblichen Altersvorsorge (23 Prozent) und dem Banksparvertrag (20 Prozent).

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Krankheit?

Grundsätzlich bleiben nach den ersten Informationen immer noch viele Fragen offen.

Zum Beispiel wozu der Arbeitgeber genau verpflichtet ist. Man muss seine Sparpläne nicht beim Arbeitgeber beantragen. Die Verträge mit dem Sparinstitut seiner Wahl handelt man selbst aus und legt sie dem Arbeitgeber vor.

Er ist grundsätzlich auch nicht verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen. Er muss aber die freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers (und gegebenenfalls seine eigenen) auf das jeweilige Spardepot überweisen. Das gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel.

Im Falle einer längeren Krankheit ruhen die VL. Sobald der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt, muss er auch keine VL mehr abgeben.

Sonderfall Kündigung

Normalerweise laufen die meisten Anlagen sieben Jahre bevor man das Geld einsacken kann. Möchte man dennoch früher ran, wird einem das Extra-Geld vom Arbeitgeber wieder weggenommen.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wer etwa nach Abschluss des Spar-Vertrags arbeitslos geworden ist und auch länger als ein Jahr arbeitslos ist, der kann sich sein Erspartes einschließlich der Zulagen vorzeitig auszahlen lassen. Das gilt auch für diejenigen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen.

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