- Eine Kaffeepause mit Kolleginnen und Kollegen, das sollte zum Arbeitstag dazugehören.
- Doch ist eine solche Pause überhaupt erlaubt und zählt sie womöglich sogar zur Arbeitszeit?
- Fachanwalt Johannes Schipp erklärt, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerin erlaubt oder sogar verboten ist.
Sich recken und strecken, einen Kaffee holen, den Augen etwas Erholung vom Bildschirm gönnen: Experten raten, neben einer Mittagspause auch regelmäßig Kurzpausen von etwa fünf Minuten zu machen. Aber gehören diese Pausen zur Arbeitszeit oder müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeit im Zweifel dranhängen?
Ganz eindeutig lässt sich die Frage nicht beantworten. "Das ist weitgehend nicht geregelt, zum Teil finden sich aber Regelungen an versteckten Stellen", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh.
Grundsätzlich gibt es die Pausen, die im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben sind. "Die gehören nicht zur Arbeitszeit, und werden in der Regel auch nicht bezahlt", so der Arbeitsrechtsexperte. Im Tarifvertrag könne ausnahmsweise eine Bezahlung geregelt sein.
Pause für Raucher und Kaffeetrinker
Alles andere sind laut Schipp keine Pausen, sondern sogenannte Arbeitsunterbrechungen. Am Beispiel der Raucherpause, erklärt er, was dies bedeutet: "Das ist erst mal etwas, das der Arbeitgeber gar nicht hinnehmen muss."
Der Arbeitgeber könne also entweder verlangen, dass Arbeitnehmer die verpasste Arbeitszeit nachholen. Oder er kann die Raucherpausen ganz verbieten. Dieses Prinzip lässt sich auch auf andere Unterbrechungen übertragen - etwa Kaffee- oder Bewegungspausen in der Arbeitszeit.
Regelmäßige Erholungszeiten einplanen
Anders sieht es wiederum bei "einer Reihe von Tätigkeiten aus, die regelmäßig Unterbrechungen fordern", sagt Schipp. So sind etwa bestimmte Erholungszeiten vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer dauerhaft eine FFP2-Maske tragen müssen.
Meist wird eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen. Danach sollte es eine Tragepause von 30 Minuten geben. Diese Pausenzeiten zählen dann zur Arbeitszeit und werden in der Regel auch bezahlt.
Konkret geht es laut Schipp bei der Frage also darum zu prüfen, was denn nun zur Arbeitszeit zählt und was nicht: Wo steht geregelt, dass ich die Arbeit unterbrechen darf? Und wo ist geregelt, ob diese Zeit bezahlt wird oder nicht? Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte in seinem Arbeitsvertrag nachschauen oder sich beim Unternehmen nach den Richtlinien erkundigen. © dpa
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