Ein Arbeitszeugnis wird meist erst zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt. Haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

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Der Anspruch auf die Ausstellung eines Endzeugnisses ist vielen Arbeitnehmern bekannt. Anders sieht das in Bezug auf ein Zwischenzeugnis aus. Besteht hier ein gesetzlicher Anspruch?

Kein gesetzlich geregelter Anspruch auf Zwischenzeugnis

Im Gesetz ist ein solcher Anspruch nicht ausdrücklich geregelt. "Besteht ein begründeter Anlass, können Arbeitnehmer aber Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

In der Regel liegt ein solcher Anlass vor, wenn sich etwas am Arbeitsverhältnis ändert, erklärt die Fachanwältin. Infrage kommen zum Beispiel ein Vorgesetztenwechsel, ein Tätigkeitswechsel oder eine Beförderung. Eine detaillierte Aufschlüsselung, in welchen Fällen genau sich ein Anspruch ergibt, gibt es nicht.

Arbeitnehmer müssen Forderung gegebenenfalls begründen

Schließlich ist auch das Zwischenzeugnis im Allgemeinen kein ausdrückliches Thema im Gesetz. Es gilt: Im Zweifelsfall müssen Mitarbeiter erläutern können, warum die Beurteilung erwünscht ist. (spot/dpa)

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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