Wenn ein Pferd an Druse erkrankt, ist sofort der ganze Stall in Alarmbereitschaft. Denn die scheinbare Erkältung kann tödlich enden. Eine 38-jährige Pferdebesitzerin in der Schweiz verschwieg jedoch nicht nur die Krankheit ihres Pferdes. Sie log sogar. Und zahlte dafür einen hohen Preis…

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Im ersten Moment wirkt die Pferdekrankheit Druse wie eine Erkältung. Typische Symptome sind zum Beispiel Schlappheit, Appetitlosigkeit, Husten, Nasenausfluss und erhöhte Temperatur oder Fieber. Ähnliche Symptome zeigte auch ein Pferd im Schweizer Kanton Aargau. Der Stallbesitzer ließ das Tier daraufhin auf Druse testen – ohne Wissen der Besitzerin. Die Tierärztin entnahm eine Blutprobe, ließ sie untersuchen.

Das Ergebnis: "Mäßiger Gehalt Streptococcus equi ssp. Equi". Kurz: Das Pferd war an Druse erkrankt. Doch der Befund ging nicht an den Stallchef, sondern an die Pferdebesitzerin. Und die reagierte sofort. Sie setzte sich hin und schrieb am Computer: "Kein Gehalt an Streptococcus equi ssp. Equi". Das druckte sie aus, klebte es auf dem Befund über die eigentliche Diagnose. Anschließend kopierte sie alles, damit die Fälschung nicht auffiel, und schickte den "neuen" Befund an den Stallbesitzer.

Druse: Befund gefälscht, Pferd verstorben

Die Lüge flog auf, die Pferdebesitzerin wurde angezeigt. Warum sie das tat? Weil sie befürchtete, dass sie dann mit ihrem Pferd den Stall hätte verlassen müssen. Stattdessen entschied sie sich zur Fälschung. Die Staatsanwaltschaft Aargau hat ihr deshalb jetzt einen Strafbefehl zugeschickt, wie pferde.de bestätigt wurde: Wegen Urkundenfälschung muss sie 2.500 Franken (umgerechnet knapp 2.590 Euro) Geldbuße zahlen. Dazu kommt noch eine bedingte Geldstrafe – als Bewährung sozusagen. Wird sie innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder straffällig, muss sie eine Geldstrafe von 18.000 Franken (umgerechnet 18.650 Euro) zahlen.

Ihr Pferd ist mittlerweile verstorben. "Danke für alles, mein treuer Begleiter, Sportkamerad und Seelenpferd", nahm sie auf Facebook Abschied. "Ich werde dich nie vergessen, du warst mein One in a Million Horse", berichtet die "Aaargauer Zeitung".

Auch in der Schweiz keine Meldepflicht für Druse

Übrigens: In der Schweiz ist Druse, wie in Deutschland, nicht meldepflichtig. "Bei Druse bestehen keine behördliche Meldepflicht und keine rechtliche Grundlage für irgendjemanden (inkl. Tierärzte), Ställe zu sperren oder diagnostische Maßnahmen anzuordnen", heißt es in einem Infoblatt. "Es ist jedoch für jeden Pferdebesitzer und Stallbesitzer von Vorteil, sich an die Empfehlungen des Tierarztes zu halten, um eine Verschleppung zu vermeiden."

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Warum die Pferdebesitzerin Angst hatte, den Stall verlassen zu müssen ist unklar. Denn auch in der Schweiz heißt es: "Bei klarem Verdacht auf Druse sollten die betroffenen Pferde von anderen gesunden Pferden isoliert werden; es sollten keine Pferde den Stall verlassen oder neu in den Stall aufgenommen werden, bis die Diagnose Druse durch den Tierarzt bestätigt oder ausgeschlossen wurde."  © Pferde.de

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