Ob beim Ausreiten oder auf dem Weg zur Koppel – immer wieder sind Pferde und Reiter auf der Straße unterwegs. Der "ADAC" gibt deshalb Tipps für Reiter, aber auch für Auto-, Motorrad- und Radfahrer.

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Autofahrer und Co. müssen sie kennen – die Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch sie gilt auch für Reiter, wie der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club e. V.", kurz "ADAC", betont. Das heißt: Reiter müssen den rechten Fahrbahnrand benutzen, beziehungsweise den durch eine weiße Linie abgegrenzten Straßenraum, wenn dieser ausreichend groß ist. Fuß- und Fahrradwege dürfen von Reitern nicht genutzt werden, außer sie sind explizit für sie freigegeben. Dazu müssen Reiter sich natürlich auch an die Verkehrsregeln halten. Heißt: Sie müssen an einer roten Ampel halten – und auch die Einbahnstraßenregelungen gelten für sie.

Reiter können dazu beitragen, die Sicherheit für sich selbst, ihr Tier und andere Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, so der "ADAC". Laut Straßenverkehrsordnung müssen sie bei Dunkelheit und Dämmerung ausreichend beleuchtet sein. "Reiter sollten immer dafür sorgen, schon von Weitem gut sichtbar zu sein", empfiehlt Oliver Reidegeld, Pressesprecher des "ADAC" Hessen-Thüringen. "Sie können beispielsweise reflektierende Westen oder Leuchtbänder tragen. Für Pferde eignen sich Leuchtgamaschen oder reflektierende Reitdecken."

Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Reiter.
Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Reiter. © Foto: unsplash.com/Philippe Oursel (Symbolfoto)

ADAC: Autofahrer sollen langsam fahren

Auto- und Motorradfahrer sollten beim Überholen von Pferd und Reiter die Geschwindigkeit reduzieren und mit ausreichend Abstand vorbeifahren. Das gilt nicht nur, wenn der Reiter auf dem Pferd sitzt, sondern auch dann, wenn das Pferd vom Boden geführt wird. Oliver Reidegeld rät: "In der Nähe von Pferden sollten motorisierte Verkehrsteilnehmer generell rasante Beschleunigungs- oder Bremsmanöver unterlassen. Nach dem Überholvorgang unbedingt darauf achten, dass ausreichend Abstand zwischen Pferd und Auto oder Motorrad eingehalten wird."

Besonders wichtig ist es, die Geschwindigkeit anzupassen und vorausschauend zu fahren – dies gilt auch für den Gegenverkehr. Können Reiter und Pferd aufgrund der Verkehrssituation nicht überholt werden, sollten Verkehrsteilnehmer genügend Abstand zum Reiter einhalten. Denn: Nähert sich ein Auto oder Motorrad von hinten zu sehr an, kann das zu Fluchtverhalten bei Pferden führen.

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Auch Radfahrer sollen mit Abstand überholen

Diese Rücksichtnahme gilt auch für Radfahrer. Obwohl die durchschnittliche Geschwindigkeit eines Radfahrers deutlich unter dem der motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt, gilt auch hier: Wer ein Pferd überholt, sollte langsamer fahren und mit größtmöglichem Abstand überholen. Häufiges Klingeln sollte vermieden werden, da plötzliche Geräusche die Tiere erschrecken können. Häufig reicht es aus, durch einmaliges Klingeln auf sich aufmerksam zu machen. Ist der Platz zum Überholen auf schmalen Feldwegen nur schwer einzuschätzen, sollten Fahrradfahrer absteigen und das Rad langsam an den Pferden vorbeischieben. Da Reiter das Rechtsfahrgebot befolgen, sollte nur von links überholt werden.

Pferde und Reiter sind oft auf der Straße.
Pferde und Reiter sind oft auf der Straße. © Foto: unsplash.com/Philippe Oursel (Symbolfoto)

Sind Pferde allein oder unkontrolliert auf der Fahrbahn oder neben der Straße unterwegs, sollten sich andere Verkehrsteilnehmer besonders defensiv verhalten, so der "ADAC". In manchen Fällen kann es notwendig sein im Schritttempo die Stelle zu passieren oder ganz stehen zu bleiben, um Unfälle zu vermeiden. Autofahrer sollten dabei immer mit unvorhergesehenen Reaktionen der Tiere rechnen, da sich diese in einer Ausnahmesituation befinden. Und: Freilaufende Pferde müssen direkt der Polizei gemeldet werden.

  • Im Falle eines Unfalls gilt es laut "ADAC" folgende Punkte zu beachten:
  • Stehenbleiben und Warnblinkanlage einschalten
  • Kann das Auto gefahrlos verlassen werden, das Warndreieck aufstellen
  • Polizei anrufen: -110
  • Reaktion des Pferdes beobachten und ausreichend Abstand halten

Schadensregulierung anstoßen: Betriebs- oder Tierhalterhaftpflicht und Rechtsberatung einholen  © Pferde.de

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