Was tun, wenn das Rauchen auf dem Balkon die eigenen Nachbarn stört – und sie sich gar beim Vermieter beschweren? Kann hier die Kündigung drohen? Diese Rechte haben Sie als Mieter.
Verqualmte Bars, Zigarettenrauch im Restaurant – diese Szenen stammen aus scheinbar längst vergangenen Zeiten. Zeiten vor dem neuen Nichtraucherschutzgesetz, mit dem der Bund 2007 das Rauchen in gastronomischen Betrieben verboten hat.
Die Gaststätten mussten sich mit dem Gesetz arrangieren, die rauchenden Besucher auch – man nimmt Rücksicht auf nichtrauchende Gäste, zieht sich vor die Tür oder ins Private zurück.
Doch auch hier gibt es Knackpunkte: Wie privat ist beispielsweise das Rauchen auf dem Balkon? Ist das erlaubt? Können mir Nachbarn das Rauchen verbieten? Und kann dafür vielleicht sogar mein Mietvertrag gekündigt werden? Wir haben mit einem Experten gesprochen.
Ist Rauchen auf dem Balkon erlaubt?
Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt. Der Vermieter darf das Rauchen in den eigenen vier Wänden nicht ohne Weiteres verbieten, genauso wenig das Rauchen auf dem Balkon oder der Terrasse.
Entscheidend ist jedoch, ob Nachbarn durch den Zigarettenqualm belästigt werden. Hier müsse man zwischen einer "wesentlichen und unwesentlichen" Belästigung unterscheiden, erklärt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes.
Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das 2015 beschloss: Wenn das Rauchen auf dem Balkon andere Mieter wesentlich beeinflusse, müsse ein Kompromiss unter den Mietern gefunden werden. Kläger und Angeklagte lebten in einem gemeinsamen Mietshaus, die Raucher im ersten Stock, die Klägerin im Erdgeschoss. Die Balkone lagen also direkt übereinander, der Zigarettenrauch zog immer wieder auf den unteren Balkon.
Ab wann stört das Rauchen auf dem Balkon?
Doch ab wann ist das Rauchen auf dem Balkon eine wesentliche Beeinträchtigung? Genau hier liegt für die Rechtsprechung die große Schwierigkeit. Ist es von der Anzahl der Zigaretten abhängig zu machen, die der Mieter an einem Tag raucht? Von der Nähe zum Nachbarbalkon? Eine feste Regelung gibt es nicht, die Richter müssen im Einzelfall entscheiden. Im BGH-Urteil heißt es wörtlich, eine Beeinträchtigung sei dann wesentlich, wenn sie von einem verständigen durchschnittlichen Menschen als wesentlich empfunden werde.
Das Argument, das Rauchen auf dem Balkon sei für Nachbarn gesundheitsschädigend, lässt der BGH nur in Einzelfällen zu, diese müssten begründet werden. Schließlich rauche der Mieter im Freien – und das fällt nicht unter die Beschränkungen des Nichtraucherschutzgesetzes.
Dürfen Nachbarn das Rauchen verbieten?
Seit diesem Urteil steht also fest: Nachbarn können das Rauchen auf dem Balkon bis zu einem bestimmten Grad verbieten. Sollte sie das Rauchen wesentlich belästigen, müssten unter den Mietern feste Zeiten vereinbart werden, in denen geraucht werden darf oder nicht.
Die Bestimmung dieser Zeiten hänge laut BGH von den Umständen im Einzelfall ab. Die Mieter müssten gegenseitig Rücksicht nehmen – für die eine Seite muss es möglich sein, den eigenen Balkon ohne Rauchbelästigung nutzen zu können, dem anderen muss die Freiheit eingeräumt werden, auf dem eigenen Balkon rauchen zu dürfen.
Ist Rauchen auf dem Balkon ein Kündigungsgrund?
Theoretisch könnte ein ständiger Verstoß gegen die vereinbarte Zeitenregelung ein Grund sein, um den rauchenden Mieter abzumahnen, so Ulrich Ropertz. Raucht der Mieter trotzdem weiter, ohne die vereinbarten Zeiten zu beachten, kann das auch zur Kündigung führen. Doch, so fügt Ropertz an: "Bisher ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein rauchender Nachbar tatsächlich aus diesem Grund gekündigt wurde."
Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
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