• Was sollte man bei Geschenken im Corona-Jahr bedenken? Kann ich noch einen Baum kaufen? Lohnt sich eine Selbstisolation?
  • Hier finden Sie die wichtigsten Infos für Ihre Weihnachtsplanung 2020.

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Wen darf ich wann besuchen? Bekomme ich meine Weihnachtseinkäufe noch hin? Was ist mit der Arbeit, wenn die Kinder zu Hause sind? Weihnachten in einem Lockdown zu planen, ist eine neue Art der Herausforderung. Die wichtigsten Infos im Überblick.

Gutscheine verschenken? Was zu bedenken ist

Zu Weihnachten dürften diesmal noch mehr Gutscheine als sonst auf den Gabentischen landen. Gut zu wissen ist dabei, dass Gutscheine von Händlern eine Verjährungsfrist von drei Jahren haben - auch dann, wenn keine Frist vermerkt sei, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Läuft der Gutschein ab, müssen Händler ihn nicht mehr einlösen, aber nach Ansicht der Verbraucherschützer das Geld abzüglich ihres entgangenen Gewinns erstatten. Anders ist es bei Gutscheinen mit festem Termin wie für Theaterbesuche: Wird er zu dem Datum nicht eingelöst, verfällt er.

Angesichts der geschlossenen Restaurants und Geschäfte sorgen sich viele Verbraucher: Was, wenn der Aussteller des Gutscheines zwischenzeitlich pleite geht? Dann kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden und verfällt, erläutert die Verbraucherzentrale. Allerdings kann dann eine Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen, erhalten alle Anspruchsberechtigten einen bestimmten Anteil auf ihre Forderung. Dieser liege meist aber bei deutlich weniger als fünf Prozent des ursprünglichen Gutscheinbetrages.

Geduld beim Geschenke-Umtausch gefragt

Ungeliebte Weihnachtsgeschenke lassen sich direkt nach dem Fest in den Läden nicht umtauschen, denn Kunden müssen warten, bis die Geschäfte wieder öffnen dürfen. Zwar sind Händler bei einwandfreier Ware nicht generell zum Umtausch verpflichtet. "Viele Unternehmen sind aber kulant und lassen sich auf einen Umtausch ein", sagt Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE).

Vorsicht beim Onlineshopping

Im Lockdown dürften viele Menschen mehr denn je über das Internet einkaufen - und dort auch mit größerer Wahrscheinlichkeit auf betrügerische Angebote stoßen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnen vor unseriösen Shops, die billigst produzierte Ware verschicken, in aller Regel aus dem Ausland heraus operieren und auch auf bekannten Onlinemarktplätzen aktiv sind. Nach einem Impressum auf der Website suche man bei diesen schwarzen Schafen vergebens. Auf ein solches mit Angabe einer geografischen und einer E-Mail-Adresse sollten Verbraucher achten und die Kontaktmöglichkeiten kontrollieren.

Werkstatt, Optiker & Co.: Termine vereinbaren

Nicht alles ist im Lockdown geschlossen. Fahrradwerkstätten etwa sind geöffnet, das gilt auch für manche anderen Dienstleister, beispielsweise Optiker. Kunden sollten aber Termine vereinbaren, rät die Zweirad-Einkaufs-Gemeinschaft (ZEG). So müssen sie nicht zu lange vor dem Geschäft warten, auch die Werkstatt kann besser planen.

Weihnachtsbaum kaufen

Die Verkaufsstellen für Christbäume sind vom Lockdown nicht betroffen. Laut dem Verband natürlicher Weihnachtsbaum können die Bäume - sofern es keine regional abweichenden Änderungen gibt - weiterhin an Verkaufsständen oder vor Hofläden gekauft werden. Ebenfalls können Christbäume auch weiterhin selbst geschlagen werden.

Arbeit und Kinderbetreuung

Notbetreuung und Sonderurlaub: In Schulen und Kindertagesstätten ist eine Notbetreuung vorgesehen. Wie die genau aussieht, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch zu einem angekündigten Sonderurlaub für Eltern sind bisher noch keine Details bekannt. Viele Eltern müssen daher in Absprache mit dem Arbeitgeber andere Lösungen finden, erklärt der Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler Alexander Bredereck. Dazu zählen zum Beispiel unbezahlten oder bezahlten Urlaub zu nehmen, im Homeoffice zu arbeiten oder Überstunden abzubauen.

Entschädigung bei Verdienstausfall

Wer zu Hause bei den Kindern ist, kann oft nicht arbeiten und bekommt dann je nach Regelung vom Arbeitgeber unter Umständen keinen Lohn oder Gehalt. Ausgleichen soll das nun eine Regelung im Infektionsschutzgesetz, die in solchen Fällen eine Entschädigung verspricht. Voraussetzung ist aber, dass ein Kind nicht älter als zwölf Jahre ist und es sonst keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit gibt. Was das genau bedeutet, ist in vielen Fällen jedoch noch ungeklärt, sagt Rechtsanwalt Bredereck.

Leere Straßen, kaum Verkehr erwartet

Vor, zu und nach Weihnachten dürften Staus auf den deutschen Fernstraßen die Ausnahme bleiben - so lautet die Prognose der Automobilclubs ADAC und ACE. Höchstens am 23. Dezember drohe etwas Pendelverkehr. Auch in den Innenstädten dürfte es deutlich entspannter zugehen: Aufgrund des Lockdowns fallen die Last-Minute-Geschenkeeinkäufer und Besucher von Weihnachtsmärkten weg.

Sicher Bahnfahren

Die Deutsche Bahn will rund um die Feiertage Sonderzüge einsetzen, um die Passagiere auf mehr Verbindungen zu verteilen und das Reisen möglichst ungefährlich zu gestalten. Bahnreisende können aber auch selbst etwas dafür tun - zum Beispiel, indem sie mithilfe der Auslastungsanzeige auf der Bahn-Webseite gezielt auf eher leere Züge ausweichen, Stoßzeiten meiden, einen Sitzplatz reservieren und vielleicht in die Erste Klasse wechseln. Und es gilt in den Zügen: konsequent die Maskenpflicht befolgen.

Selbstisolation vor Heiligabend ist sinnvoll

Wer Familienmitglieder an Weihnachten schützen will, sollte sich vor dem Fest für einige Zeit selbst isolieren. Dabei gilt: Besser wenig als gar nichts, erklärt der Infektiologe Prof. Clemens Wendtner. Jeder Tag mehr bringe mehr Sicherheit und senke das Ansteckungsrisiko.

Wendtner rät außerdem, vor der Abfahrt zur Verwandtschaft in sich hineinzuhören: Husten, erhöhte Temperatur, Kopfwschmerzen, Durchfall und Probleme beim Riechen und Schmecken sind Warnsignale. Wer sich krank fühlt, sollte darauf verzichten, andere Menschen zu besuchen und einem Risiko auszusetzen.

Besuch im Alten- oder Pflegeheim

Trotz konstant hoher Fallzahlen und des neuen Lockdowns können Besuche zu Weihnachten in Pflegeheimen möglich sein. "Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass alle versuchen, das zu realisieren, was möglich ist", sagt Manfred Carrier von der Diakonie. Je nach Heim und Region kann das aber ganz unterschiedlich aussehen - und bei weiter steigenden Fallzahlen sind auch stärkere Einschränkungen und Schließungen möglich. Besucher sollten sich vorab informieren - und nicht spontan und unangekündigt vor der Tür stehen. (af/dpa)  © dpa

Ein Mann schlägt seinen Weihnachtsbaum im Wald.

Den Weihnachtsbaum im Wald selbst schlagen - ist das eigentlich erlaubt?

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