• Kitas und Schulen werden am Mittwoch wieder schließen.
  • Für viele Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen müssen, bedeutet das Verdienstausfall.
  • In solchen Fällen kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein.

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Nach den neuen Beschlüssen zum Lockdown sind oder machen Kitas und Schulen in Deutschland zu. Das stellt erwerbstätige Eltern vor ein Problem. Wer seine Kinder zu Hause betreuen muss, kann häufig nicht arbeiten.

Hier greift aber eine Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz, die im Frühjahr und zuletzt noch einmal im Herbst angepasst wurde:

  • Durch die Änderung der Regel besteht ein Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung, wenn die Einrichtung zur Kinderbetreuung vorübergehend geschlossen oder das Betreten untersagt wurde, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Entschädigung: Das sind die Bedingungen

Diese Voraussetzungen müssen laut den Fachanwälten für Arbeitsrecht Alexander Bredereck aus Berlin und Nathalie Oberthür aus Köln für den Anspruch auf Entschädigung erfüllt sein:

  • Der Entschädigungsanspruch gilt nur, wenn die Kitas und Schulen offiziell geschlossen werden, aber nicht, wenn nur die Empfehlung besteht, die Kinder zu Hause zu lassen, betont Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
  • Das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen.
  • Der Zeitraum muss in der regulären Schulzeit liegen. Während der Ferien besteht kein Entschädigungsanspruch.
  • Und auch wenn beim Arbeitgeber ohnehin gerade Betriebsferien sind, zum Beispiel während der Feiertage, greift die Entschädigungsregel nicht.
  • Für den Zeitraum der Schließung gibt es keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind.

Bei der Frage, was eine zumutbare Betreuungsmöglichkeit ist, sei im Einzelnen noch vieles unklar, sagt Bredereck. Nach seiner Einschätzung könnten darunter nur solche Möglichkeiten fallen, die ohne Gefährdung Dritter und im Rahmen der aktuellen Vorgaben gewährleistet werden können. "Der 80-jährige Großvater muss nicht zur Betreuung herangezogen werden", erläutert der Fachanwalt.

Wie viel Geld bekommen Eltern?

Mit wie viel Geld Eltern rechnen können und wie es ausgezahlt wird:

  • Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls.
  • Die Summe ist gedeckelt und beträgt höchstens 2.016 Euro monatlich für einen vollen Monat, wie das BMAS in einem FAQ erläutert.
  • Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wiederum kann einen Erstattungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Lösungen mit Arbeitgeber finden

Bei Eltern von Kindern über 12 Jahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Kinder sich selbst betreuen können. Hier bleibt die Option, in Absprache mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden. Das könne laut Bredereck alles sein, was der Arbeitgeber anbietet, etwa:

  • unbezahlter oder bezahlter Urlaub
  • Homeoffice
  • Abbau von Überstunden.

Sollte nichts davon möglich sein und die Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden, können Arbeitnehmer laut Nathalie Oberthür dennoch zu Hause bleiben, bekommen dann aber für diese Zeit kein Gehalt.

Wie im Frühjahr soll es auch eine Notbetreuung geben. Auch dazu ist laut Bredereck vieles noch unklar. Es sei davon auszugehen, dass die Notbetreuung für alle systemrelevanten Berufe gilt. In einigen Bundesländern solle der Kreis aber erweitert werden. "Wer im Frühjahr Anspruch auf Notbetreuung hatte, wird das jetzt sicherlich auch haben", meint der Fachanwalt. Allen anderen empfiehlt er, sich lokal informieren. (af/dpa)

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