Die Pleite des Reisekonzerns FTI hat viele Urlauber aufgeschreckt: Sind Pauschalreisen überhaupt noch sicher? Und wie bekomme ich mein Geld zurück – und eine neue Reise –, wenn mein Anbieter plötzlich das Geschäft einstellt? Fünf Tipps für einen sorglosen Sommerurlaub.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Nachdem der Reisekonzern FTI nun kurz vorm großen Sommerurlaub alle Pauschalreisen abgesagt hat, sind Urlaubsbuchungen wieder ein großes Thema in meinem Bekanntenkreis. Nicht, dass jemand direkt betroffen wäre von der FTI-Pleite. Aber man spürt plötzlich, wie schnell es gehen kann: Eben noch auf den Urlaub gefreut, jetzt vor einem Berg von schwer verständlichem Papierkram, um wenigstens das Geld zurückzubekommen – Erinnerungen an abgesagte Flüge und geschlossene Hotels während der Corona-Pandemie werden wach.

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Die meistgestellte Frage ist: Sind Pauschalreisen überhaupt eine gute Idee, wenn die schönsten Wochen des Jahres dann vom Kontostand eines anonymen Reisekonzerns abhängen? Das lässt sich schnell klären, denn darauf antworte ich stets mit einem festen "Ja". Geht der Anbieter pleite, erhalten nur Pauschalurlauber gesetzlich garantiert ihr Geld zurück. Wer seine Reise selbst bucht – also Flug, Hotel oder Mietwagen einzeln –, geht dagegen meist leer aus, wenn einer der Anbieter Insolvenz anmeldet. Und auch eine Reiserücktrittsversicherung hilft in diesem Fall nicht weiter.

Als Folge der spektakulären Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook im Jahr 2019 hat Deutschland mittlerweile diesen gesetzlichen Schutz für Pauschalreisende mit genug Geld hinterlegt. Im Fall von Thomas Cook stellte sich schnell heraus, dass die gesetzlich geforderte Insolvenzabsicherung nicht ausreichte, um allen Urlaubern ihr Geld zurückzuzahlen. Seitdem gibt es einen neuen Fonds, den Reisesicherungsfonds. Hier zahlen alle großen Pauschalreiseanbieter ein, und im Fall der Fälle dient das Geld im Fonds zur Entschädigung. Die FTI-Pleite ist die erste Bewährungsprobe für diesen neuen Fonds – und bisher sieht es so aus, als ob er sie bestehen würde.

Das heißt aber noch nicht, dass alles glatt laufen muss. Fünf Tipps, wie Sie Ihren Urlaub am besten absichern.

Pauschalreise buchen statt individueller Bausteine

Wer auf den Seiten von Tui und Co. unterwegs ist, dem ist oft gar nicht klar, dass die Absicherung der einzelnen Angebote dort höchst unterschiedlich ist. Pauschalreisen, die mindestens aus einem Paket Flug und Unterkunft bestehen, sind gesetzlich besser gesichert als Einzelbuchungen – selbst beim gleichen Anbieter. Wer das Risiko durch eine Pleite verringern will, sollte also schauen, ob eine passende Pauschalreise im Angebot ist.

Aus zwei Individualbuchungen eine Pauschalreise machen

Manchmal kann aus einer Individualreise eine Pauschalreise werden: wenn ein Anbieter dem Kunden mehrere Leistungen für dieselbe Reise zusammen verkauft und dafür einen Gesamtpreis festlegt. Dann wird die Buchung zur besser abgesicherten Pauschalreise. Auch bei verbundenen Onlinebuchungen kann eine Pauschalreise entstehen. Zum Beispiel, wenn man über ein Flugportal einen Flug bucht und danach ein Hotelangebot erhält, dem man innerhalb von 24 Stunden zustimmt.

Reisesicherungsschein gut aufbewahren

Wer eine Pauschalreise bucht, bekommt mit den Buchungsunterlagen den sogenannten Reisesicherungsschein. Im Normalfall braucht man dieses Dokument nicht, deshalb rutscht es gern in die hinterste Ecke unter irgendeinen Stapel anderer Papiere – oder, wenn es ganz schlecht läuft, sogar ins Altpapier. Falls der Reiseanbieter aber zahlungsunfähig wird, ist es plötzlich das wichtigste Dokument von allen: Darin steht, wie viel Rückerstattung Kunden vom Reisesicherungsfonds bekommen, der zentralen Abwicklungsstelle für solche Fälle. Also: Auch wenn Sie den Reisesicherungsschein hoffentlich nie brauchen werden, hüten Sie ihn gut.

Anbieter wird im Urlaub zahlungsunfähig: Rechte kennen

Der Albtraum jedes Urlaubers ist, dass der Reiseveranstalter mitten im Urlaub Insolvenz anmeldet. Dann heißt es, Nerven behalten und die eigenen Rechte kennen. Der Veranstalter muss eine kostenlose Rückreise organisieren. Die Unterkunft darf Reisende nicht einfach vor die Tür setzen oder ihnen die Hotelkosten in Rechnung stellen – auch wenn genau das teilweise geschieht. In diesem Fall sollten Sie unbedingt Kontakt zum Reisesicherungsfonds aufnehmen. Dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse stehen auf dem Reisesicherungsschein – gut, wer ihn jetzt dabei hat. Falls es keine andere Möglichkeit gibt als das Hotel aus eigener Tasche zu zahlen, bewahren Sie alle Belege gut auf und machen Sie sie anschließend beim Reisesicherungsfonds geltend.

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Insolvenz vor dem geplanten Urlaub: Nerven behalten

Oft vergehen nervenaufreibende Wochen, bevor Urlauber ihr Geld zurückbekommen. Der Reisesicherungsfonds springt erst ein, wenn der Veranstalter die Reise abgesagt hat – und das kann dauern. Im Fall FTI waren es zwei Wochen, bis klar war, dass tatsächlich alle Reisen abgesagt werden müssen. Wichtig in diesem Fall: Nerven behalten und die Reise nicht selbst stornieren – denn dann werden Stornokosten fällig. Erst wenn die Absage des Unternehmens vorliegt, gibt es das Geld vollständig zurück. Deshalb ist die beste Strategie in diesem Fall: abwarten, auch wenn es schwerfällt.

Nachdem ich das alles nun weiß, hoffe ich natürlich, dass ich dieses Wissen nie brauchen werde – und Sie auch nicht. Die allermeisten Reisen verlaufen zum Glück unspektakulär, ohne Pleiten und einfach nur erholsam. In diesem Sinn: Schönen Urlaub!

Über die Autorin

  • Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von "Finanztest" und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen.
  • Das Verbrauchermagazin "Finanztest" gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und "Finanztest" sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.

Verwendete Quellen

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