Berlin (dpa/tmn) - Viele Pflegebedürftige werden von Angehörigen gepflegt. Für die Pflegenden ist dies häufig mit einem Kraft- und Zeitaufwand verbunden. Als Ausgleich für ihre Arbeit zahlen die Pflegekassen unter Umständen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.
Hiervon können auch Pflegende profitieren, die bereits eine Altersrente beziehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Für Bezieher vorgezogener Altersvollrenten zahlen bei ausgeübter Pflege die Pflegekassen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Mit dem Erreichen der regulären Altersgrenze erhöht sich dadurch die Rente. Wird über diesen Zeitpunkt hinaus eine volle Altersrente bezogen, endet für die Pflegenden die Beitragszahlung.
Durch die seit 1. Juli 2017 bestehende Möglichkeit, die Altersrente auch als Teilrente zwischen 10 und 99 Prozent der Vollrente zu beziehen, kann jedoch eine Beitragszahlung der Pflegekassen auch nach Erreichen der regulären Altersgrenze erreicht werden. Hierfür ist der Bezug einer Teilrente in Höhe von 99 Prozent der Vollrente ausreichend. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann jederzeit wieder die Vollrente bezogen werden. © dpa
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