- Verbraucherschützer haben in Bayern mehrere Fitnessstudios abgemahnt.
- Diese hatten sich nicht an die seit März geltende kürzere Kündigungsfrist - maximal ein Monat - für Verträge gehalten.
Verbraucherschützer haben in Bayern Fitnessstudios abgemahnt, weil diese sich nicht an die seit März geltenden kürzeren Kündigungsfristen für Verträge gehalten haben. Zwölf Fitnessstudios hätten sich nicht an die neue Regelung gehalten und seien abgemahnt worden, teilte die Verbraucherzentrale Bayern am Mittwoch mit.
Zehn Studios hätten sich daraufhin verpflichtet, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern. Verträge fürs Fitnessstudio müssen seit März nach einem Monat kündbar sein. Auch automatische Vertragsänderungen, wenn man drei Monate vor Vertragsende nicht kündigt, sind für Laufzeitverträge nicht mehr zulässig. (AFP/okb)