18 Krankenkassen haben ihre Beiträge zum Jahreswechsel leicht erhöht. Das berichtet die Stiftung Warentest. Wenn Sie mit Ihrer Kasse unzufrieden sind und weniger bezahlen möchten, können Sie sich eine neue suchen und wechseln. Das lohnt sich allerdings nicht immer.

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Zum Jahreswechsel haben insgesamt 18 Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Von den Änderungen sind Hunderttausende Verbraucher betroffen. Das berichtet die Stiftung Warentest. Versicherte können jedes Jahr hunderte Euros sparen, wenn sie von einer teuren zu einer günstigeren Kasse wechseln.

Wechsel der Krankenkasse lohnt sich nicht immer

Ein Wechsel lohnt sich allerdings nicht immer. Wenn Sie mit Ihrer Krankenkasse zufrieden sind, sollten Sie nicht nur auf die Beiträge achten. Sie können alleine schon dadurch sparen, dass Ihre Kasse von Ihnen gewünschte Extraleistungen wie Zuschüsse für eine Zahnreinigung übernimmt.

Rund 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind bei allen Kassen gleich. Es gibt allerdings noch zahlreiche Extras, die bei Krankenkassen in unterschiedlichem Umfang angeboten werden. Dazu zählen zum Beispiel Reiseimpfungen, Osteopathiebehandlungen oder Hautkrebsfrüherkennung. Welche Kassen welche Extras anbieten, können Sie beim Krankenkassenvergleich der Stiftung Warentest nachlesen.

Ja nach Lebenssituation können diese sinnvoll sein - oder eben auch nicht. Familien mit Kindern benötigen zum Beispiel andere Zusatzleistungen als Senioren oder chronisch Kranke. Junge und gesunde Personen mit wenig Geld sollten laut Stiftung Warentest auf andere Kriterien achten als besonders Gesundheitsbewusste. Wenn Ihre Krankenkasse nichts oder nur wenig für die von Ihnen gewünschten Zusatzleistungen zahlt, kann sich ein Wechsel lohnen.

So wechseln Sie die Krankenkasse

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, die Kasse zu wechseln, sind die nächsten Schritte laut Stiftung Warentest einfach. Wenn Sie mindestens 18 Monate Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können Sie ohne weiteres wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie also zum Beispiel bis Ende Januar kündigen, können Sie ab dem 1. April bei einer neuen Kasse versichert sein.

Sollte Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöhen, haben Sie allerdings ein Sonderkündigungsrecht, auch wenn Sie seit weniger als 18 Monaten Mitglied sind. Dann darf der Versicherte bis zum Ende des Monats kündigen, in dem erstmals der höhere Beitrag gilt. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier zwei Monate. In dieser Zeit müssen Betroffene den Zusatzbeitrag bezahlen.

1. Schritt: Die Kündigung

Die Kündigung müssen Sie schriftlich an Ihre alte Krankenversicherung schicken. Sie sollte per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Geben Sie dabei unbedingt Ihre Versichertennummer sowie den Kündigungstermin an und bitten Sie um eine Bestätigung. Zusätzlich können Sie auch noch per E-Mail kündigen.

2. Schritt: Die Bestätigung

Innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Kündigung muss Ihre bisherige Krankenkasse diese schriftlich bestätigen. Wenn sie sich spätestens zwei Wochen nach dem Schreiben nicht gemeldet hat, sollten Sie noch einmal nachhaken.

3. Schritt: Die neue Krankenkasse

Wenn Sie sich für eine Krankenkasse entschieden haben, schreiben Sie dieser, dass Sie dort Mitglied werden möchten. Ein formloses Schreiben sollte folgende Punkte enthalten:

  • Ihren Name und Adresse
  • bisherige Krankenversicherung
  • gewünschter Beginn der Mitgliedschaft

Wie Stiftung Warentest erklärt, stellen viele Krankenkassen im Internet Vordrucke zur Verfügung. Schicken Sie mit dem Schreiben zusätzlich auch die Kündigungsbestätigung an die neue Krankenkasse.

Gesetzlich Versicherte dürfen zu jeder Krankenkasse wechseln, die in ihrem Bundesland oder im Bundesland ihrer Arbeitsstelle für die Allgemeinheit geöffnet ist: Ob AOK, BKK oder eine der großen Ersatzkassen wie Techniker Krankenkasse oder Barmer. "Ablehnen kann eine gesetzliche Krankenkasse den Versicherten nicht - das ist ein großer Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung", sagt Michaela Gottfried vom Verband der Ersatzkassen (vdek).

4. Schritt: Die Bescheinigung

Der Wechsel hat geklappt, wenn Ihre neue Versicherung Ihnen fristgerecht eine Mitgliedsbescheinigung ausstellt. Legen Sie diese in der Wechselfrist am besten Ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vor. Sie sollten sich laut Stiftung Warentest nicht darauf verlassen, dass Ihre neue Kasse den Wechsel meldet. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht rechtzeitig darüber informiert wird oder Sie keine neue Kasse wählen, bleiben Sie weiterhin Mitglied bei Ihrer alten Versicherung.

Sperrfristen gibt es nach dem Wechsel nicht. Der Versicherte kann direkt danach zum Arzt gehen oder Rezepte einlösen.

Verwendete Quellen:

  • Stiftung Warentest: "Gesetzliche Krankenversicherung: Alle Infos zum Thema Krankenkassen"
  • dpa
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