• Eigentlich steigt der Preis eines Artikels bei Ebay durch das gegenseitige Überbieten ganz von selbst.
  • Doch was, wenn es nur wenige Gebote gibt und man sich einen höheren Preis erhofft hatte?
  • Selbst mitzubieten ist in jedem Fall keine Lösung - und kann sogar zu hohen Geldstrafen führen.

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Bei Online-Auktionen mit einem Zweitaccount auf das eigene Angebot bieten, um einen besseren Preis zu erzielen - das ist keine gute Idee. Denn wer erwischt wird, riskiert neben einer Sperrung bei Ebay und Co. auch hohe Schadenersatzzahlungen. Darauf weist die Stiftung Warentest auf ihrer Website "test.de" hin.

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"Shill Bidding" (englisch für Gebotstreiberei) nennt sich die Praxis, bei der Verkäuferinnen und Verkäufer mit eigenen Geboten den Preis für ihre Waren in die Höhe treiben. Sie ist ebenso verboten, wie Freunde zu Scheingeboten anzustiften. Unabhängig davon, ob der Verkauf verhindert werden soll, weil die tatsächlich abgegebenen Gebote zu niedrig erscheinen, oder ob es darum geht, noch mehr Geld zu bekommen.

Von Schadenersatz bis zu Freiheitsstrafe: Das droht beim "Shill Bidding"

Bisherige Urteile deutscher Gerichte zu "Shill Bidding"-Fällen zeigen: Käuferinnen und Käufer, die durch Scheingebote um ein Schnäppchen gebracht wurden, können mit hohem Schadenersatz rechnen. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest gehen auch davon aus, dass sich Verkäuferinnen und Verkäufer, die des "Shill Bidding" überführt werden, künftig wegen Betrugs vor Gericht wiederfinden könnten. Ihnen würde dann zumindest eine empfindliche Geldstrafe drohen, oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Wer durch vorgetäuschte Angebote um ein Schnäppchen gebracht wurde, kann einen Schadenersatzanspruch erhalten. Dafür sollte man sich laut den Warentestern nicht nur an das Online-Auktionsportal wenden, sondern auch direkt an die Strafverfolgungsbehörden. (sbi/dpa)

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