- Die Fülle an ständig neuen Verordnungen, Empfehlungen und Regeln rund um die Pandemie erzeugt eine wachsende Unsicherheit in der Bevölkerung.
- Gefragt nach ihrer aktuellen Stimmungslage, geben in einer Umfrage mittlerweile 82 Prozent der Deutschen an, dass sie sich angesichts dessen unsicher, genervt und angespannt fühlen.
- Das betrifft auch das Thema Quarantäne. Was in Sachen häusliche Absonderung zu beachten ist und wo große Fettnäpfchen und Bußgeldfallen lauern, erklären wir hier.
Ungeduld und Unsicherheit rund um das Antreten und das Einhalten der Corona-Quarantäne sind derzeit an der Tagesordnung. Der Grund: Da allein die örtlichen Gesundheitsämter den offiziellen Antritt und die Beendigung der Quarantäne mitteilen, diese aber stark überlastet sind, kommt es immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen, langen Wartezeiten und vielen offenen Fragen rund um das Thema Quarantäne. Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen:
Die Frage aller Fragen: Wer muss in Quarantäne?
Sofern ein hohes Risiko vorliegt, dass man sich mit SARS-CoV-2 durch jemanden, der laborbestätigt damit infiziert ist, angesteckt hat, muss man theoretisch in Quarantäne. Ein hohes Risiko besteht, wenn man engen Kontakt zu dieser Person hatte, also mindestens 15 Minuten mit dem Infizierten gesprochen hat oder Kontakt mit seinen Sekreten hatte (Kontaktperson der Kategorie I). Das können zum Beispiel Personen aus demselben Haushalt sein, also Familienangehörige, Teilnehmer einer Feier oder auch die Teilnehmer einer Chorprobe.
Ob Sie ansteckend sind und ob und wann eine Quarantäne offiziell angeordnet und aufgehoben wird, beurteilt und entscheidet letztlich das örtliche Gesundheitsamt.
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Wer muss nicht in Quarantäne?
Sofern ein geringes Ansteckungsrisiko besteht, weil man keinen engen Kontakt zu Infizierten hatte und damit als Kontaktperson der Kategorie II gilt, muss man nicht in Quarantäne. Das geringe Risiko besteht laut Robert-Koch-Institut (RKI), wenn Sie weniger als 15 Minuten unter 1,5 Meter Abstand Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder Sie und der Infizierte beide durchgehend und korrekt den Mund-Nasen-Schutz trugen, wenn 1,5 Meter Mindestabstand nicht eingehalten werden konnten. Ebenfalls nicht in Quarantäne müssen Sie, wenn Sie eine Kontaktperson ersten Grades kennen, aber keinen direkten Kontakt zu dessen Infektionsquelle hatten.
Muss ich sofort in Quarantäne, wenn meine Corona-Warn-App rot anzeigt?
Nein, das müssen Sie nicht. Allerdings fordert Sie die App des RKI nach einer Risikobegegnung mit einer Person, die positiv getestet wurde, auf, sich - wenn möglich - nach Hause zu begeben, Begegnungen zu reduzieren und zu beobachten, ob COVID-19-Symptome auftreten. Auch werden Sie gebeten, Ihren Hausarzt, das örtliche Gesundheitsamt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren, um nächste Schritte abzusprechen.
Ich will nicht in Quarantäne, habe aber COVID-19-Symptome, wenn auch nur leichte. Droht mir eine Strafe, wenn ich mich nicht beim Gesundheitsamt melde?
Es existiert grundsätzlich nur eine Meldepflicht für zum Beispiel Ärzte, Schulen, Pflegeheime und Kindergärten, was COVID-19-Erkrankungen und Verdachtsfälle betrifft. Bei Nichtmeldung droht diesen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Für Privatpersonen besteht allerdings keine Meldepflicht dieser Art. Diese müssen sich lediglich bei Ihrem Hausarzt melden.
Muss ich mich bei einfachen Erkältungssysmptomen auf Corona testen lassen?
Das RKI hat neue Testkriterien für den Herbst und Winter 2020 veröffentlicht. Um die Testlabore nicht unnötig zu belasten, gilt Folgendes: Auf Corona testen lassen müssen Sie sich vor allem, wenn Sie Atemnot haben durch zum Beispiel akute Bronchitis, Lungenentzündung, Fieber oder Ihr Geruchs- oder Geschmackssinn gestört sind. Wenn Sie nur einen einfachen Schnupfen haben, gilt keine Testpflicht.
Darf ich mich, bis mein Testergebnis da ist, draußen ganz normal bewegen?
Ja, solange Ihr Testergebnis nicht vorliegt, sind Sie nicht verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben, außer das Gesundheitsamt hat dies bereits angeordnet. Das gilt auch für die Mitglieder Ihres Haushalts und die Kollegschaft, mit denen Sie direkt in Kontakt standen beziehungsweise stehen. Es wird allerdings empfohlen, dass Sie Ihre Kontakte reduzieren, bis das Ergebnis des Tests vorliegt.
Ich bin Corona-positiv. Darf ich auf dem Weg in die Quarantäne noch einkaufen oder zu einer sonstigen Aktivität?
Nein, Sie müssen sich direkt und sofort in die häusliche Isolation begeben. Einkaufen gehen oder Ähnliches ist strafbar und könnte, sofern Sie angezeigt würden, in einem Strafverfahren gegen Sie enden. Ein Verstoß gegen die Quarantäneanordung kann eine Geldstrafe oder aber sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedeuten. Wer sich absichtlich nicht in Quarantäne begibt, der riskiert sogar, dass diese gerichtlich vollstreckt wird und man von der Polizei abgeholt und nach Hause begleitet wird.
Ich habe ein negatives Testergebnis erhalten. Muss ich trotzdem in Quarantäne bleiben?
Ja, auch wenn sich bei einem Test herausstellt, dass Sie nicht infiziert sind, ändert das nichts an der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne.
Wenn jemand aus unserem Haushalt positiv getestet wird, was bedeutet das für alle anderen Personen in diesem Haushalt?
Da Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I eingeordnet werden, also zu Personen mit hohem Ansteckungsrisiko, müssen Sie höchstwahrscheinlich allesamt in Quarantäne. Warten Sie aber dazu auch die Anordnung des Gesundheitsamtes ab. Bei entsprechendem Bescheid beträgt die Quarantäne dann 14 Tage ab dem Beginn der Symptome des im Haushalt Infizierten.
Beschränkt sich die häusliche Quarantäne auf die eigene Wohnung, oder darf ich die Zeit auch nutzen, um meinen Keller aufzuräumen oder zum Briefkasten zu gehen?
Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben, müssen Sie in der Quarantäne nur in der eigenen Wohnung bleiben und für 14 Tage auch Kontakte mit den anderen Mietern meiden. Mal eben den Müll rausbringen, die Post holen, in den Gemeinschaftsgarten gehen oder im Waschraum die Wäsche waschen ist nicht erlaubt. Falls es klingelt, sollten Sie durch die geschlossene Wohnungstür kommunizieren, Pakete müssen davor abgelegt werden. Dass Sie an Corona erkrankt sind, müssen Sie übrigens weder dem Vermieter noch den Nachbarn im Haus mitteilen. Leben Sie hingegen in einem eigenen Haus, so dürfen Sie sich darin und auch in Ihrem Garten frei bewegen, sofern Letzterer abgegrenzt ist.
Ich muss in Quarantäne, weil ich mein Kind betreuen muss. Wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung in der Quarantäne?
Diese ist geregelt. Betreuende Eltern mit Kindern bis zwölf Jahre sollen künftig sogar bis zu 20 Wochen für Lohnausfälle entschädigt werden. Gezahlt werden 67 Prozent des Nettoeinkommens. Voraussetzung ist, dass der Kindergarten oder die Schule behördlich geschlossen wurde. Die Entschädigung zahlt direkt der Arbeitgeber aus, er bekommt sie später von der zuständigen Behörde erstattet.
Kontrolliert das Ordnungsamt mit Besuchen oder Anrufen, ob ich zu Hause bin?
Tatsächlich ist es der Polizei erlaubt, in gewissem Rahmen die Einhaltung der Quarantäneanordnung zu überprüfen. Häufig führt das Gesundheitsamt dies durch regelmäßige Kontrollanrufe zu Hause durch.
Kann es sein, dass ich weniger als 14 Tage in Quarantäne muss?
Lag bei Ihnen ein Verdacht auf Ansteckung vor, dann wird das Gesundheitsamt Ihre Quarantäne nach 14 Tagen aufheben, sofern Sie symptomfrei sind. Waren Sie hingegen konkret an COVID-19 erkrankt, wird die häusliche Isolierung frühestens zehn Tage nach Krankheitsbeginn aufgehoben – vorausgesetzt, Sie zeigen zwei volle Tage keine Krankheitsanzeichen mehr. Bei besonders schwerem Verlauf müssen Sie zudem ein negatives Testergebnis vorlegen.
Gelten die Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte auch für Menschen, die eine Infektion überstanden haben?
Die Verordnungen und Empfehlungen gelten für alle Menschen gleichermaßen, zumal es immer wieder Fälle von erneuter Ansteckung von bereits genesenen Patienten gibt.
Verwendete Quellen:
- Bundesregierung: "Lohnfortzahlung für Eltern verlängert."
- Bundesministerium für Gesundheit/Zusammen gegen Corona: "Informationen für Familien."
- Bußgeldkatalog.org: "Quarantäne gemäß § 30 IfSG: Wann droht die Isolierung? "
- Die Techniker Krankenkasse: "Dürfen Arbeitnehmer zuhause bleiben, wenn Kitas und Schulen geschlossen sind und sie keine andere Kinderbetreuung finden?"
- Immowelt: "Corona im Mehrfamilienhaus: Antworten auf die wichtigsten Fragen."
- Robert-Koch-Institut: "Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei Infektionen durch SARS-CoV-2"
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