Ein Urteil des Bundesgerichtshofs schützt einkommensschwache Bevölkerungsgruppen künftig vor unangemessen hohen Kontoführungsgebühren. Anlass war eine Klage gegen die Deutsche Bank.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt Nutzer eines sogenannten Basiskontos für einkommensschwache Menschen vor überhöhten Gebühren. Laut Gesetz müssen die Kosten angemessen sein.

Die Banken dürfen deshalb ihren Mehraufwand für die Kontoführung nicht allein auf die Inhaber der Basiskonten umlegen, wie die Karlsruher Richter nach einer Klage der Verbraucherzentralen gegen die Deutsche Bank am Dienstag entschieden. Eine konkrete Obergrenze nannten sie nicht.

Die Deutsche Bank darf ihr Basiskonto aber ab sofort nicht mehr wie bisher für 8,99 Euro im Monat anbieten. Das Urteil gilt auch für bereits laufende Verträge.

Ein erschwingliches Konto für Obdachlose und Geflüchtete

Das Basiskonto wurde 2016 eingeführt, um Menschen mit wenig Geld grundlegende Bankgeschäfte zu ermöglichen. So sollen zum Beispiel auch Obdachlose oder Geflüchtete ein Girokonto haben können.

Die Banken sind grundsätzlich verpflichtet, auf Antrag das Konto ohne vorherige Prüfung einzurichten. Kostenlos muss es aber nicht sein. (dpa/hau)

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